The Project Gutenberg EBook of Vampyrismus, by Gerard van Swieten
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Title: Vampyrismus
Author: Gerard van Swieten
Release Date: January 7, 2010 [EBook #30886]
Language: German
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Vampyrismus
von
Herrn Baron Gerhard van-Swieten
verfasset,
aus dem Französischen ins Deutsche
übersetzet,
und als ein Anhang =der Abhandlung des Daseyns
der Gespenster= beigerücket.
Augsburg, 1768.
Abtheilung des ganzen Werkchens.
Vampyrismus.
I. §.
Vom Vampyrismus überhaupt.
II. §.
Ob die Körper der Vampyren faulen?
III. §.
Ob die Vampyren die Lebendigen durch Erscheinungen &c. beunruhigen?
Vorrede.
Die vorhergehende Schrift, =Abhandlung des Daseyns der Gespenster=,
welche mir von meinem gelehrten Freunde zum Drucke zu befördern ist
geschickt worden; ist mit größter Deutlichkeit, mit bester Ordnung,
mit gründlicher Gelehrtheit abgefasset. Diese wenigen Bogen einer so
nutzbaren Abhandlung bringen dem Verfasser mehr Ehre, und dem Vaterlande
mehr Vortheil, als wenn er ganze schweißtreibende Folianten von
scholastischen, thomistischen, scotistischen, mollinistischen, und was
weis ich, von was noch für istischen Materien zusammen geschrieben
hätte. Der Verfasser dieses Werkchens hat der gelehrten Welt schon
mehrere dergleichen Abhandlungen nützlicher Materien gelieferet, und
stehet wirklich schon von zweyen Jahren her mit einem andern sehr
gelehrten Werke zum Drucke fertig, welches ich zum Theil eingesehen,
gelesen, bewunderet habe. Aber seine kümmerliche Umstände gestatten es
ihm nicht, damit ins Tageslicht zu tretten. Nur schade, daß, ungeacht
unser Baiern nicht gar viel gelehrte Patrioten aufweisen kann, man
einen so herrlichen Kopf in musenfeindlichen Gegenden im verborgenen
schmachten läßt, an statt ihn mit Sorgfalt zu suchen. Sein geringes
Vermögen, und als ein Landeskind gebohren zu seyn, sind vieleicht die
ächten Ursachen, welche ihn, wenn er auch bekannt seyn würde, wo nicht
der Verachtung, doch einer kalten Gleichgültigkeit bloß stellen würden.
Zum wenigsten hat der ehrliche Mann nicht Schulde daran, wenn er mit all
seiner Fähigkeit dem Staate nichts nützet, und vor andern nicht gesucht
wird.
Ipse licet venias Musis comitatus Homere,
Si nihil attuleris, ibis, Homere, foras.
Nur Fürsten, Königen, sagt Corneille in seinen Horatziern, nur den
Großen dieser Erde, nur erhabenen Geistern kömmt es zu, das wahre Lob
um das Vaterland bestverdienten Männer der ewigen Unwissenheit zu
entreissen; diesen fehlt es niemal an Mitteln, die Tugend auch in ihren
kleinsten Handlungen groß zu machen.
C'est aux Rois, c'est aux Grands, c'est aux Esprits bien faits,
A voir la vertû pleine, en ses moindres effets.
C'est d'eux seuls qu'on reçoit la veritable gloire;
Eux seuls des vrays heros assûrent la memoire.
Nachdem also dieser gelehrte Mann =von dem Daseyn der Gespenster= so
gründlich gehandelt, so nehme ich Anlaß, einige =Anmerkungen über die
vorgegebene Zauberey der Abgestorbenen= unter dem Titel =Vampyrismus=
anzuhangen, weil diese der ersten Materie ganz ähnlich ist.
Diese =Anmerkungen über die vorgegebene Zauberey der Abgestorbenen=,
lateinisch _Magia Posthuma_, wurde im Jahre 1755. im Märzmonat
in französischer Sprache von einem der berühmtesten Männer, die Europa
aufzeigen kann, nämlich von Herrn Baron Gerhard van-Swieten, ersten
Leibarzten Ihrer kaiserl. Majestäten, und damaligen Hofbibliothecarius,
den seine immer anwachsende Verdienste indessen zu größern Titel,
Ansehen und Ruhm erhoben haben; zu Wienn verfasset, und gedrucket.[a]
Sie ist bald hernach im Hornung 1756. von einer gleichfalls gründlichen
Feder ins Deutsche versetzet worden.
[a] Im Jahre 1755. den 30. Jenner lief in Wienn mit Erstaunung des
Volkes die Nachricht ein von einem neuen und seltsamen Proceß, welchen
man in einem Dorf von Mähren an jener Gegend, wo es mit Ungarn und
Schlesien gränzet, wieder die Abgestorbenen vorgenommen hat; und die
Vollziehung des richtlichen Ausspruches wider dieselben wurde von
einigen je weniger erleuchteten, desto mehr gefährlichen Geistlichen
gut geheissen. Da nun diese Zeitung Ihrer kaiserl. königl.
apostolischen Majestät, der vorsichtigsten Monarchinn, zu Ohren kam,
wurde ihr mildes Gemüth dadurch so sehr bewegt, daß sie den Herrn
Wabst, hernach ersten Leibarzten der kaiserl. königl. Armeen, und den
Herrn Gaffer alsdenn Professorn der Anatomie, zween erfahrneste
Naturkündiger, ohne Verweilen dahin abgeschickt hat, um den Verlauf,
und die Umstände der Begebenheit einzuholen. Nach öfterem genauen
Versuchen, nach reifem Unterricht und scharfen Examen haben diese
zween vorhergedachte Männer durch ihre Gelehrtheit endlich eingesehen,
daß der ganze Lärm von nichts andern herkömme, als von einer eitlen
Furcht, von einer aberglaubischen Leichtglaubigkeit, von einer dunkeln
und bewegten Phantasey, Einfalt und Unwissenheit bei jenem Volke. Man
hat hierauf die Beweise der zween vorsichtigen Naturlehrer eingesehen;
man hat den lächerlichen aber doch barbarischen Proceß wider die
armen Abgestorbenen durchsucht. Und Herr Baron van-Swieten, einer der
gelehrtesten Männer von Wienn, der durch andere seinige weiseste Werke
schon so berühmt ist, daß seine Verdienste alles Lob übersteigen
würden, hat Ihrer kaiserl. königl. Majestät über dieses Geschäfte
sein Gutachten abgegeben durch gegenwärtige =Anmerkungen=, welche er
französisch abgefasset hat, die wir aber in deutscher Sprache hier
liefern unter dem Titel =Vampyrismus=. Das erlauchte und gerechte
Gemüth der glorwürdigen Monarchinn, die in allen Fällen zum Guten
ihrer Unterthanen wachet, zeigte über das unbehutsame Verfahren in
dieser Proceßsache die höchste Ungnade. Gleichwie man, um dergleichen
veraltete Aberglauben auszurotten, Gewalt und behände Entschlüssung
brauchen muß; also gaben Höchstdieselbe plötzlich den ernsthaften
Befehl, man solle die schärfesten Rescripten durch alle kaiserl.
königl. Erbländer, an alle Magistraten, Policeyverwalter, an alle
Regierungen abgehen lassen, kraft welchen dergleichen Aberglauben
nicht nur allein verhindert, gestraft, sondern gänzlich aufgehoben
seyn sollten. Und wenn sich ein Zufall ereignet, dessen natürliche
Ursache man noch nicht genugsam erkennet; sollte sich beileibe keiner
mehr erkühnen, sich in diese Händel zu mischen, ohne zuvor Ihrer
Majestät davon Nachricht zu ertheilen. Höchstdieselbe werden alsdenn
mit jenen Mitteln vorzubeugen wissen, die man in dergleichen Umständen
für anständig, nützlich und billig erachten wird.
Ich unterlasse hier diesem schönen, und höchst nutzbaren Werke das
billige Lob zu sprechen, welches ihm kein unpartheyischer Leser wird
versagen können. Denn des Verfassers Ruhm (den die forschende dankbare
Nachwelt mit Ehrfurcht seiner Asche in die ewige Jahre hinein zollen
wird) ist ohnehin schon so groß, daß ihm durch meine geringschätzige
Lobsprüche wohl nicht vieles zuwachsen wurde. Des gelehrten Uebersetzers
Namen aber verschweige ich gar, weil es mir aus unbekannten Ursachen
nicht erlaubt ist, ihn zu nennen. Er ist durch ein großes Werk, mit
welchem er viele nützliche Erkenntnissen und Wissenschaften aus dem
Alterthum der Vergessenheit entrissen hat, den Gelehrten genug bekannt
geworden, und wird es bis zur Unsterblichkeit werden, durch ein noch
größeres Werk, zu dem alle Liebhaber der feinen Musen mit Eifer schon
wirklich pränumeriren.
Im nämlichen Jahre 1756. im Octobermonat wurde dieses Werk aus der
französischen auch in die italienische Sprache übersetzet, vom
Uebersetzer mit gelehrten Anmerkungen bereichet, und zu Rovereid
gedrucket. Diese Uebersetzung führet den Titel: _Considerazione
intorno alla pretesa +Magia Postuma+ presentata al supremo Direttorio
di Vienna dal Signor Barone Gerardo Van-Swieten Archiatro delle Cesaree
Maestà, e Prefetto della loro Bibliotheca. Dal Francese nell'Italiano
recata con annotazioni del traduttore. Roveredo ai 26. Ottobre 1756._
Die wälschen Anmerkungen werde ich ins Deutsche übersetzen. Das deutsche
Werkchen selbst aber werde ich getreulich so liefern, wie es aus der
Feder des gelehrten Uebersetzers geflossen ist. Daß ich den Titel:
=Anmerkungen über die vorgegebene Zauberey der Abgestorbenen=, welchen
sowohl die französische als italienische Schrift führet, nicht
beibehalten habe, ist darum geschehen, weil ich eben auch in diesem
Stücke dem deutschen Uebersetzer folgen wollte, der seiner Arbeit den
Namen =Vampyrismus= schöpfte.
Der Aberglauben vom Vampyrismus wird lateinisch _+Magia Posthuma+_, oder
Zauberey der Abgestorbenen, genennet. Die =Vampyren= aber sind verstorbene
Menschen, welche zuweilen später, zuweilen eher aus dem Grabe aufstehen,
den Menschen erscheinen, das Blut aussaugen, an die Hausthüren ungestümm
anklopfen, Getöse im Hause erwecken, und öfters gar den Tod verursachen
sollen. Wessentwegen dann auch sehr viele kaiserl. königl. scharfe
Befehle in alle Erbländer ausgeschicket worden, diesem Abentheuer des
Aberglauben Schranken zu setzen, dergleichen nur unter Barbaren,
Ignoranten, oder Boshaften zu finden sind. In allen christcatholischen
andern Ländern ist diese schädliche Meinung unbekannt. Nur in Ungarn,
Mähren, Pohlen und Schlesien findet sie ihre Anhänger. Der Anfang
dieses Uebels mag seinen Grund wohl ohne Zweifel in der schismatischen
griechischen Einfalt haben, welche glaubt, daß der Teufel an statt der
Seele den Körper des Menschen besitzen könne.
Außer dieser kurzen Erinnerung weis ich meinem Leser
nichts mehr zu sagen, als daß ich mich seiner
Gewogenheit und Freundschaft ergebenst
empfehle.
1. §.
Vom Vampyrismus überhaupt.
Wann die Menschen außerordentliche Wirkungen wahr genommen, derer
Ursache sie nicht erkenneten, so leiteten sie dieselben von einer
höheren Macht her, als diejenige ist, welche die Menschen besitzen. Die
Geschichte zeiget uns in allen Jahrhunderten deutliche Spuren davon.
Nun ist es gewiß, und durch die heilige Schrift bestättiget, daß GOtt
mit seiner Allmacht entweder unmittelbar durch seinen Willen, oder durch
die heiligen Engel, Propheten, Apostel und andere Heiligen, die
erstaunlichsten Werke hervorgebracht habe.
Die Kirchengeschichte kann dessen auch die Unglaubigsten überführen, daß
diese Wunderwerke in den ersten Zeiten des Christenthums zu unzähligen
malen geschehen sind. Gelehrte und redliche Protestanten sogar haben es
nicht läugnen können, daß der heilige Indianerapostel durch offenbare
Wunderwerke seine Mißion erwiesen habe. Es ist auch gewiß, daß der böse
Geist durch Zulassung GOttes Werke gethan, welche natürliche Ursachen
gänzlich übersteigen. Was sich mit unserem Heilande zugetragen hat, als
er in der Wüste in Versuchung geführt worden, ist allein genug, es zu
erweisen. Kein Christ kann es läugnen, daß es Menschen gegeben habe,
welche vom bösen Geiste besessen waren; mithin der böse Geist über die
menschlichen Leiber eine Macht habe.
Eben also ist es auch wahr, daß der Teufel durch Getümmel, durch
abscheuliche Verblendungen &c. die Menschen in Furcht gebracht habe.
Selbst die Protestanten bekennen es, daß die Heyden, welche in Indien
die Götzen anbethen, alle die Bosheiten ihres verfluchten Meisters
erfahren, dem sie dienen; sobald sie aber durch das Heil. Sacrament der
Taufe von der Leibeigenschaft des Teufels los, und Mitglieder der Kirche
werden, alle diese teuflischen Verblendungen ein Ende nehmen, welches
zur Bekehrung sehr vieler Heyden Anlaß gegeben hat.
Daher ist hier die Frage nicht: ob dergleichen außerordentliche
Wirkungen möglich sind? sondern die ganze Schwierigkeit beruhet darauf,
zu erweisen, daß ein gewißer Zufall wirklich geschehen; und, wenn er
geschehen, auch zu erweisen, daß es ein solcher Zufall sey, welcher die
Kräften der natürlichen Ursachen übersteige.
Seitdem die Wissenschaften und Künsten in Aufnahm gekommen sind, hat
man auch die natürlichsten Ursachen derjenigen Wirkungen, welche die
Unwissenden in Erstaunen gesetzt hatten, auf das deutlichste entdecket.
Zum Beispiele dessen dienen die Finsternissen, welche vormals ganze
Völker, denen dieselbe als Wunderwerke vorkamen, in die entsetzlichste
Furcht, in Angst und Schrecken gestürzet hatten. Die Verbesserung
der Sternwissenschaft aber hat all diese Furcht vertrieben. Dieses
Schauspiel, welches vormals so erschrecklich geschienen, verursachet uns
keine Furcht mehr. Wir bewundern ganz ruhig die Allmacht des Schöpfers,
welcher diese großen Körper, in einem so unendlich weiten Raume, mit
solcher Richtigkeit, durch so viele Jahrhunderte herumwälzet, daß sogar
der schwache Menschenwitz es zuwege gebracht hat, derselben Wiederkunft
auch auf zukünftige Jahrhunderten bis auf eine gewiße und gesetzte Zeit
ausrechnen zu können.
Das Schüßpulver, die electrischen Wirkungen, die Verblendungen durch
Spiegel und andere optische Kunststücke sind von solcher Beschaffenheit,
daß man einen jeden Menschen, dem sie unbekannt sind, in die größte
Verwunderung setzen kann. Es haben sich auch viele Betrüger derselben
bedienet, das leichtglaubige Publicum damit zu überführen, daß sie die
größten Zauberer wären.[b]
[b] Verschiedene Zufälle und Arten dergleichen Betrüger liest man im
unvergleichlichen Tractat des weltberühmten Hermanns Boerhaave unter
dem Titel: _Elementa chemiæ._ 1. B. 2. Th. Venedig 1737.
Es ist auch richtig und gewiß, daß je mehr die Künsten und Wissenschaften
aufnehmen, destomehr die Wunderwerke sich vermindern. Die Zauberey der
Abgestorbenen (_Magia posthuma_) von welcher hier die Frage ist, dienet
zu einem neuen Beweise.[c] Denn alle diese Begebenheiten befinden sich
nur in Gegenden, in welchen die Unwissenheit noch immer herrschet. Es
ist auch wahrscheinlich, daß die schismatischen Griechen die Haupturheber
derselben sind.[d]
[c] Der gelehrte P. Augustin Calmet, in seiner =Historie der Vampyren=,
welche den zweyten Theil seines Buches =von den Erscheinungen der
Geister= ausmacht, und im Jahre 1751. zu Augsburg in deutscher Sprache
ans Licht getretten ist, bekräftiget, daß es beinahe 60. Jahre sind,
daß sich der Ruf von den Vampyren in Ungarn, Pohlen, Schlesien und
Mähren auszubreiten angefangen hat. Calmet schrieb sein Buch von
Gespenstern und Vampyren im Jahre 1745. und in Wahrheit in der Zeitung
Mercurius genannt in dem 1693. und 1694. Jahrslaufe liest man
dergleichen Geschichten von etlichen Vampyren in Pohlen, und besonders
in Pohlnischreusen.
[d] Was man in Griechenland, und im Archipelagus von den =Brucolachen=
erzählet, ist das nemliche, was man anderswo von den Vampyren vorgiebt.
Der Abt Langlet sagt in der Vorrede seiner historisch-dogmatischen
Abhandlung von =den Erscheinungen=: Vampyr, Brucolach, oder Timpanit
sind lauter gleichdeutige Worte. Im zweyten Bande dieses Buchs S. 173.
liest man das Wort Brucolach kömmt von dem neuen griechischen Worte
βοουρχος, welches Koth heisset, und von einem andern λααχος, welches
eine Grube oder Cloack anzeiget; denn man beobachtet gemeiniglich, daß
die Gruften, wo man dergleichen Körper beisetzet, voll Koth sind.
Tournefort ein gelehrter und erleuchter Leibarzt, zugleich aber der
geschickteste Botanicus oder Kräuterverständige seines Jahrhunderts, da
er von Ludwig dem Vierzehenten, Könige in Frankreich, in Asien geschickt
worden, hauptsächlich in Griechenland diejenige Kräuter zu suchen,
welche die Alten meistentheils sehr unrichtig beschrieben hatten, war
selbst gegenwärtig, und sah denjenigen Körper sehr nahe, den man einer
Zauberey nach dem Tode (_Magiæ posthumæ_) angeklagt hatte. Er sah
auch alle Mittel, die man angewendet zu verhindern, damit der Teufel
dieses Körpers sich nicht mehr bedienen könnte, die Lebendigen in Angst
und Schrecken zu setzen.[e] Die Umstände dieses Zufalls befinden sich in
dem Buche, welches den Titel führet: _Voyage au Levant par Mr.
Tournefort_. Und weil es nach Art und Weise der Briefen geschrieben ist,
so steht gemeldte Geschichte im 3ten Briefe.
[e] Dieses trug sich den ersten Jenner 1701. in der Insul Micon zu.
Der Abt Calmet erzählet diese Geschichte in seinen oben angeführten
Buche 32. Cap. auf die nemliche weise, wie wir sie von Tournefort
empfangen haben.
Diese Begebenheit kann zu erkennen geben, was man von derjenigen halten
soll, welche sich in Ungarn in den Dorfschaften der Haydonen jenseits
der Theisse gegen Siebenbürgen im Jahre 1732. zugetragen hat.[f] Die
Zauberey der Abgestorbenen (_Magia posthuma_) gieng damals in jenen
Gegenden im Schwange. Man nannte die Todten, welche so boshaft waren,
_Vampyri_, und glaubte, sie saugen sowohl uns Menschen als dem Viehe das
Blut.[g] Und wenn ein Mensch von dem Fleische eines solchen Viehes etwas
genossen hätte, er der Ordnung nach selbst auch zum Vampyre würde; und
auf was immer eine Art er zum Vampyren werde, als nemlich ein Leidender
(_passivus_) im Leben, so müßte er nach dem Tode ein thätiger (_activus_)
seyn; ausgenommen, er hätte vorher von der Erde des Grabes eines Vampyres
gegessen, und sich mit desselben Blute gerieben.
[f] Mehrere dergleichen Geschichten findet man aufgezeichnet in einem
holländischen Kritiker, der uns unter dem französischen Namen _Le
Glaneur_ im Jahre 1732. ist bekannt worden. Noch andere liest man in
den sogenannten =jüdischen Sendschreiben= 1738, und in des Abten
Calmet angezeigten =Buche= _Cap._ 8.
[g] =Vampyr=, oder auch Upyr ist ein schlavonisches Wort, und heißt
ein =Blutsauger=.
Allein es ist mir diese Begebenheit nur überhaupt bekannt, und ich
vermeine, daß die mündliche Abhandlung (_processus verbalis_) über
ihren Hergang im Anfange des 1732. Jahrs gehöriger Orten eingereicht
worden.[h]
[h] Karl der VI. Röm. Kaiser (seel. Angedenkens) übergab dieses
Geschäft Alexandern, Fürsten von Wirtenberg, der dortmals das
Königreich Servien verwaltete.
Die Ceremonien, welche man dabey hat beobachten müssen, sind von
dem _Hadvagy_ oder Amtmanne des Orts angeordnet worden, welcher in
vampyrischen Angelegenheiten ziemlich erfahren seyn mußte. Man stossete
dem Vampyre einen sehr spitzigen Pfahl durch die Brust, und durch den
ganzen Körper. Hierauf wurde ihm der Kopf abgehauen. Alles wurde
verbrannt, und die Asche in die Grube zusammen gescharret.
Man kann geschwinde zu Vampyre werden. Denn der Vampyrismus steckt so
sehr an, als die Krätzen. Man glaubt auch, daß der Körper eines Vampyrs
in kurzer Zeit alle diejenigen Körper zu Vampyren mache, welche nach ihm
in eben demselbigen Kirchhof begraben werden, im Fall der erste nicht
bei Zeiten vertilget werde.
Da ich aber nicht von allen Umständen Nachricht habe, so will ich mich
nur damit begnügen, daß ich hier einige Anmerkungen über diejenige
Begebenheiten mache, welche erst vor kurzer Zeit durch Leute untersucht
worden, welche von keinem Vorurtheile eingenommen sind, sondern klar
sehen, und sich nicht leicht hinter das Licht führen lassen.[i]
[i] Dieser Zufall begab sich in einem Dorfe in Mähren, wie man in der
ersten Note a angemerket hat. Der Abt Calmet in seinem angeführten
Buche 57. Capitel sagt, daß der Herr Baron von Tusseng (Tousiaint) ein
Lotharinger, der seinen Herrn aller Orten hin begleitet hat, vom 3.
Augustmonats 1746. aus Wien ihm geschrieben habe: Ihro Majestät der
Kaiser, Großherzog von Toscana, haben sich im Jahre 1732. verschiedene
gerichtliche Protocollen von Untersuchung der Vampyren in Mähren geben
lassen. Diese Protocollen werden in jenen Gegenden wie das Evangelium
angesehen, ungeacht sie keinen Schatten der Wahrheit enthalten.
Es ist wahr, daß unsere Vampyren vom Jahre 1755. noch zu keine
Blutsaugern geworden; die Vorbereitungen waren jedoch schon dazu
vorhanden. Der Henker, ein in seinem Handwerke ohne Zweifel sehr
wahrhafter Mann, versicherte, daß, wenn man die zum Feuer verurtheilten
Körper in Stücke zerhieb, das Blut mit Gewalt, und häufig daraus
hervorschöße, ob er schon hernach mit gröster Gelassenheit bekannte, daß
dieses häufige Blut etwann einen Löffel voll ausmachen könnte. Dieses
ziehet in der Geschichte eine ziemliche Veränderung nach sich.
Die außerordentlichen Vorfallenheiten, welche man will beobachtet haben,
können in diese zween Punkten zusammen gezogen werden. Erstlich, daß die
Körper der Todtenzauberer oder Vampyren nicht faulen, sondern ganz, und
beisammen bleiben. Zweytens, daß die Vampyren die Lebendigen durch
Erscheinungen, Getümmel, und durch Druckungen beunruhigen. Uber diese
zween Punkten werde ich so kurz, als es möglich ist einige Anmerkungen
machen.
2. §.
Ob die Körper der Vampyren faulen?
Ein Körper ist gemeiniglich zur Verfäulung gerichtet, durch welche alle
Theile des Körpers, ausgenommen die Beine, fast gänzlich verschwinden,
und nur ein wenig von einer sehr leichten Erde zurück lassen. Diese
Fäulung aber geschieht im Grabe langsam ohne der geringsten Gewalt.
Dieses wird dadurch erwiesen, daß, wenn man einen Sarg fünfzehen Jahre
nach desselben Begräbniß eröffnet, und sich in acht nimmt, daß der Sarg
keinen Stoß bekommt, man vermeinet, der Körper liege unverletzet darinne.
Mann kennet die ganze Gesichtsbildung, das Leilach, und all Ubriges.
Sobald man aber den Sarg nur ein wenig beweget, so zerfällt alles in
Staub, und das Gebeine allein verbleibet.
Dieweil die Todten mit der Zeit ihren Nachfolgern des Grabes halber
Platz machen müssen, so hat man an vielen Orten 15. Jahre bestimmet, vor
deren Verlauf die Todtengräber keinen Körper bewegen dörfen. Ich bin
einigemale bei Eröffnung der Gräber gewesen, daß die Todtengräber mir
einige Sargen ganz langsam aufgemacht. Hierdurch wurde ich überzeugt,
daß wir nach unserem Tode den Würmen nicht zur Nahrung werden, zum
wenigsten nicht allezeit, weil sonst die Gesichtsbildung nicht wäre
stehen geblieben.
Wenn man die Gräber ausräumt, so findet man zu Zeiten ganze Körper,
welche nicht verfault, sondern vielmehr ausgetrocknet, von einer
braunlichten Farbe sind, und noch sehr hartes Fleisch haben, ohne daß
man sie jemal vorhero einbalsamiret hätte. Ein Todtengräber versicherte
mich, daß man unter hundert Todten gemeiniglich einen findet, welcher
nur ausgetrocknet und ohne Fäulung sey. Hieraus schlüsse ich, daß ohne
Beihilfe einer übernatürlichen Ursache, ein Körper viele Jahre ungefault
bleiben könne.
Ich weis wohl, daß man vorgiebt, der Körper eines Vampyrs verbleibe
nicht allein ohne Fäulung, sondern es bestehe das Fleisch auch in ihrer
Frische, die Gliedmassen behalten ihre Bügsamkeit. Allein auch dieses
findet man ohne Wunderwerk.
Da man die Körper der zween Erzherzoginnen, welche zu Brüssel gestorben,
nach Wien überbracht hatte; so war ich gegenwärtig, als man die Sargen
eröffnete. Die Gesichter waren ganz und die Nasenspitze beweglich &c.
Es ist wahr sie waren einbalsamiret; allein die aromatischen Kräuter,
die man dazu gelegt, waren schon ohne dem geringsten Geruch. Diese
Erhaltung muß also zuvorderst den wohlverschlossenen bleiernen Sargen
zugeeignet werden, welche nirgends keine Luft zuliessen, und also die
Fäulung verhinderten.
Wann demnach die Sarg wohl verschlossen, die Erde von Natur fest auf
einander ist, durch die Kälte nach der Begräbniß sich erhärtet, oder die
Luft durch andere Mittel einzudringen verhindert wird; so erfolget
entweders keine oder doch eine sehr langsame Fäulung.[k]
[k] Der erwehnte holländische Kritiker erzählet, daß zu Tolos in einer
Klosterkirche eine Begräbniß sey, in welcher man die vor zwey hundert
Jahre verstorbenen Körper sieht, als wenn sie lebendig wären. Sie
stehen da auf ihren Füssen aufrecht nach der Länge der Mauer her in
ihrer Ordenskleidung. Das wunderbarlichste aber ist, daß die im
nemlichen Orte von den unverwesenen geradehin überstehenden Todte, in
zwey oder drey Tagen verwesen.
Der unsterbliche Muratorius, da er in der 27. Abhandlung über die
italienischen Alterthümer, von einer Münz des Hektors Visconte redet,
drucket sich mit diesen Worten aus: »Dieser war ein unehliches Kind von
Vernabo; er bemächtigte sich der Herrschaft von Mayland im Jahre 1412,
er hatte aber ein Leben von Biltzen. Als Philip Maria, Herzog von
Mayland, in der Stadt Monza belageret wurde, bekam Hektor aus einer
Armbrust einen heftigen Steinwurf, der ihm das Bein zerschmetterte.
Er starb vor Krampf ganz jung. Im Jahre 1698. gienge ich nach der
ansehnlichen Gegend von Monza, da beobachtete ich, daß dessen Leib kurz
vorher bei Gelegenheit eines Gebäudes ausgegraben worden. Er war in
einem schlechten hölzernen Sarge verschlossen, und noch unversehrt, das
ist, die Hand war unverletzt, und das gebrochene Bein sah man am Fuß.
Wenn man diesen Körper auf den andern Fuß stellete, so stund er aufrecht.
Und doch war dieser kein Leib eines Heiligen, wohl aber eines Gottlosen.«
In der Vorrede des schon angeführten Buchs des gelehrten Abten Langlet
mit dem Titel: =Historische und dogmatische Abhandlung über besondere
Erscheinungen, Gesichter, und Offenbarungen=, liest man: »seye mir es
erlaubt, daß ich hier anführen eine Erfahrniß darf, die sich bei den
PP. Kapuzinern zu Palermo in Sicilien zuträgt. Sie bestätiget, was ich
behaupte, daß nemlich jeweniger sich Unflath in dem menschlichen Körper
befindet, desto härter die Gährung und folglich die Fäulung ankomme.
Einer von diesen Vättern (ohne Zweifel ein vornehmer Naturkündiger) hat
ein Mittel erfunden, kraft welches die Fäulung der menschlichen Körper
nach dem Tod, auf viele Jahre, und vielleicht Jahrhunderte, kann
verhindert werden. Das Geheimniß, oder Secret, welches er dazu brauchet,
ist eine schlechte Sache. Er setzet die entseelten Körper auf einen
durchlöcherten Stuhl; und nachdem er die hintere Oeffnung in die Runde
aufgeschnitten, gehet durch diese Mündung alle Feuchtigkeit, und
Unreinlichkeit, die nach der Fäulung trachtet, von sich selbsten aus dem
Leibe hinaus. Alsdenn machte er die Mündung zu, und richtet den Körper
in jene Stellung, in was für einer man will, daß er bleiben soll. In
diesem Stande erhält sich ein solcher Körper, wo nicht Jahrhundert,
wenigstens sehr viele Jahre. Die unterirrdische Kirche dieser Vätter ist
voll dergleichen Körper mit überall beigeschriebenen Namen, den sie in
Leben gehabt haben. Dieses Trauergesicht, gleichwie es eine Gelegenheit
der Demüthigung ist für die Menschlichkeit, so ist es doch auch eine
besonders seltene Sache, und kann denjenigen wunderlich vorkommen, die
dessen Ursache nicht erkennen.«
Ich habe vor einigen Monaten eine kleine englische Abhandlung gelesen,
welche im Jahre 1751. zu Londen gedruckt ans Licht getretten, darinne
fand ich einen merkwürdigen, und sehr wohl erwiesenen Zufall. Im Monat
Februarius 1750. eröfnete man in der Grafschaft Devonshire in Engelland
die Begräbniß einer alten Familie, und zwischen vielen Gebeinen, auch
vermoderten Sargen fand man einen noch ganzen hölzernen Sarg. Man eröfnete
denselben aus Vorwitz, und fand einen ganzen Körper eines Menschen
darinne, dessen fleischliche Theile noch ihre natürliche Festigkeit
hatten, die Gliedmassen aber, als Achsel, Ellenbogen, auch alle Finger
sehr bügsam waren. Wenn man das Gesicht drückte, so wich es dem Finger,
und hob sich nach der Drückung wieder. Eben dieses beobachtete man am
ganzen Leibe. Der Bart war schwarz, und bis vier Zoll lang. Der Körper
war einbalsamirt. Denn man wurde weder eines Einschnitts noch eines
anderen Zeichen desselben gewahr. Durch das Pfarrprotocoll wurde
erwiesen, daß seit dem Jahre 1669. kein Mensch in diese Begräbniß
gebracht worden. Hier haben wir also einen englischen Vampyre, welcher
über 80. Jahre in seinem Grabe ruhig geblieben ist, und keinen Menschen
belästiget hat.
In eben dieser Abhandlung findet man noch mehr dergleichen Zufälle,
insonderheit, wenn die Gräber sehr tief, und von trockener Erde sind.
Demnach nimmt man gemeiniglich wahr, daß, wenn solche Körper der offenen
Luft ausgesetzt werden, dieselben bald in eine Fäulung gerathen. Dieses
ist genug darzuthun, daß die Fäulung nicht allzeit, und gemeiniglich nur
langsam geschehe, absonderlich, wenn die Erde durch die Kälte wohl
geschlossen, oder der Sarg selbst vor der Luft wohl bewahret ist.
Lasset uns nun die angeführten Begebenheiten untersuchen das vampyrische
Wesen zu behaupten.
Rosina Polakin stirbt den 22. December 1754. Den 19. Jenner 1755. aber
wird sie ausgegraben, und als eine des Verbrennen würdige Vampyrinn
erkläret, weil sie noch nicht verfaulet gewesen. Die Anatomisten
erhalten die Körper an öffentlicher Luft im Winter zu 6. Wochen, auch zu
zwey Monathen ohne Fäulung. Zu dem so ist noch anzumerken, daß dieser
Winter außerordentlich kalt gewesen. In den übrigen Körpern hatte die
Fäulung den größten Theil schon verzehrt; es war aber genug, daß nicht
alles verfault gewesen. Sie mußten ins Feuer. Welche Unwissenheit!
erschreckliche Dummheit! man redet in der Schrift des Consistorii zu
Olmütz von gewissen Zeichen, und Maalen, welche man in den Körpern der
Vampyren soll gefunden haben. Allein sie werden nirgends beschrieben.[l]
Zween Bader, welche niemal einen geöffneten Körper gesehen, und kein
Wort vom Baue des menschlichen Leibes wüßten, wie sie selbsten dem
Commissario bekannten, sind diejenigen Zeugen, auf derer Veranlassung
das Urtheil zum verbrennen gefället wird.
[l] Johann Christoph Herenberg hat ein Buch _Philosophiæ, & christianæ
cogitationes de Vampyris_ im Jahre 1733, geschrieben. Der Verfasser
behauptet, daß die Vampyren auf keine Weise die Lebende um das Leben
bringen, sondern man müsse alles, was ein falscher Ruf von ihnen
aussprenget, einer verwirrten und starken Einbildung zuschreiben. Er
führet unterschiedliche Beispiele von seltenen Wirkungen an, welche
sich bei den Menschen durch Einbildungen zutragen können.
Auch der obenbenannte holländische Kritiker sagt: wenn ich bei mir
selbsten den Tod der geglaubten Marterer des Vampyrismus überlege, so
finde ich alle Spuren einer einbilderischen Krankheit derselbigen
Gegend, und erkenne ganz klar, daß die Wirkung der grossen Furcht den
Tod bei diesem Volke verursache. Der Verfasser bringt darüber eine
Geschichte bei.
Der berühmte Tartarotti, als ein verständiger Philosoph sagte in
seinem _Congresso notturno delle Lamie l. 2. c. 11._ »was für eine
Geschichte hält man für gewisser, als die Geschichte derjenigen,
welche glauben, daß sie nächtlicher weile von den Vampyren überfallen,
und also gedrucket werden, daß auch sie in kurzer Zeit sterben. Und
doch scheinet es in der That selbsten nichts anders zu seyn, als
schlechterdings ein Traum, der von Schrecken und Furcht herrühret.«
Von dieser Meinung war auch der gelehrte Pabst und Kirchenhaupt
Benedict der 14te in der 5ten Abhandlung _vol._ 3, wo er eine kurze
Geschichte von den ungarischen, mährischen und schlesischen Vampyren
verfertiget.
Der Abt Calmet im Beschlusse seines öfters erwehnten Werkes endiget
auch mit diesen Worten: »was man von den ungarischen, mährischen und
pohlnischen Vampyren erzählet, halte ich für ein glattes Blendwerk,
für eine Wirkung einer starken und verwirrten Phantasey, so fleißig
auch immer diese Erzählungen von den Richtern untersucht, und in
Ansehung ihrer und ihres Gutachten mögen gutgeachtet worden seyn.«
Was die pohlnischen Vampyren betrift, führt er einen Brief an vom 3.
Hornung 1745., den ihm der P. Slivyski Visitator der Vättern von der
Mißion in Pohlen geschrieben hat, welcher darinne bekennet, daß,
ungeacht er alle Sorge, allen Fleiß in dieser Sache angewendet, um auf
einen Grund und Wahrheit zu kommen; ungeacht er öfters mit denen, die
man als persönliche Zeugen angab, selbst geredet, und sie befraget, er
doch keinen einzigen gefunden habe, der sich zu sagen getrauet hätte,
er habe etwas von dem, was man vorgiebt, selbsten gesehen. Mithin habe
er erkennet, was man davon aussprenget, sey ein leeres Geschrey, eine
bloße Einbildung, die die Furcht in solchen einfältigen Leuten
verursache.
Es ist wahr der Commissarius von Olmütz hat nicht jederzeit einen Bader
zur Untersuchung dieser Sache, der genug geschickt wäre. Man brauchte
nur zween geistliche Commissarien, welche über den Vampyrismus ganz
rittermäßig ihren Ausspruch thaten, dann es erhellet aus den
_Anteactis_, daß man im Jahre 1723. den Körper eines Menschen 13. Tage
nach seinem Hinscheiden verbrennen lassen, und im Urtheile gab man
dieses für die Ursache an, weil seine Großmutter bei der Gemeinde in
keinem guten Ruf gewesen sey.
Im Jahre 1724. verbrennte man den Körper eines Menschen 18. Tage nach
dessen Tode, weil er mit dem Vorigen befreundet gewesen. Es war genug,
wann man nur von der Freundschaft eines angegebenen Vampyrs gewesen, so
hatte der Proceß bald ein Ende.
Man verbrennte den Körper eines Menschen zween Tage nach seinem
Absterben aus keiner anderen Ursache, ohne weiterer Zeugenschaft, als
weil der Körper nach dem Tode noch wohl und gut ausgesehen, und die
Gliedmassen noch bügsam gewesen.
Aus allen dem, was oben angeführet worden, läßt sich klar abnehmen, daß
die Erhaltung eines Körpers ohne Fäulung aus ganz natürlichen Ursachen
geschehen könne; daß die Fäulung gemeiniglich eine lange Zeit erfordere,
welche sich nach der vorhergehenden Krankheit, nach der Wärme oder Kälte
der Luft, nach der Beschaffenheit der Erde, und noch vielen anderen
zufälligen Nebensachen veränderen. Daß das Consistorium von Olmütz den
Körpern die erforderliche Zeit der Fäulung nicht gelassen, mithin dieses
Zeichen einer Zauberey der Todten grundfalsch sey.
Aus diesem falschen Grund hat man die abgeschmacktesten Folgen gezogen.
Denn man hat geschlossen, daß ein angegebener Vampyre seine Bosheit
allen den Körpern einflösse, welche nach ihm in eben demselben Freudhof
begraben würden. Denn natürlicher Weise mußten diese Körper weniger
verfault seyn, als andere, die man vor dem Vampyre eingegraben hat.
Aus diesem schönen Grund hat das Consistorium zu Olmütz den 23ten April
1731. neun Körper verbrennen lassen, unter welchen sieben kleine
Kinderkörper waren, weil man dafür hielt, daß sie ein Vampyre angesteckt
hätte, welcher vor ihnen in demselbigen Freudhofe begraben worden.
Den todten Körpern aber, welche vor dem Vampyre ihr Grab allda gefunden,
wiederfuhr Gnade, doch haben die Herrn Commissarien Wabst, und Gosser
erwiesen, daß in den unverdächtigen Körpern noch unversehrte Theile
vorhanden gewesen, und in einem derselben auch ein wenig Blut gefunden
worden. Sie haben auch dargethan, daß die zween Ignoranten, obbemelte
Bader mit Lügen gehandelt.
3. §.
Ob die Vampyren die Lebendigen durch Erscheinungen &c. beunruhigen?
Nun ist es an dem, daß auch die Erscheinungen, welche von deren zum
Theile oder ganz unverfaulten Körpern herkommen sollen, in einige
Betrachtung gezogen werden.
Erstlich ist zu merken, daß kein Zeuge vorhanden, welcher aussage, daß
die Todten den Lebendigen erscheinen, sondern man giebt nur vor, daß man
eine Aengstigkeit und Beklemmung empfunden, welche zum Schlaffen
gezwungen hat.
Ich lasse erachten, ob diese gute Leute, wenn die Einbildung durch die
täglichen Erzählungen von Geistern und anderen Blendwerken &c. einmal
eingenommen worden in ihren Betten vor dem Einschlaffen nicht haben in
Furcht seyn sollen?
Aus der Untersuchung, welche die Commissarien angestellt haben,
erhellet, daß sie die Aengstigkeiten nur damahl ausgestanden, wann sie
gelegen waren, andere Zeugenschaften aber geben zu erkennen, daß sie
sich erholt haben, wenn man sie im Bette aufsitzen lassen. Zudem so weis
denn auch jedermann, was für abscheuliche Aengstigkeiten die Furcht
verursachen kann.
Andere haben geglaubt, sie sehen oder hören einen Hund, ein Kalb,
ein Schwein, ein Kalbskopf &c. Hatte denn der Teufel nöthig, einen
menschlichen todten Körper lebendig zu machen, in einer solchen Hundes-
oder Kalbesgestalt zu erscheinen? Es ist ja zwischen der Ursache, und
der vorgegebenen Wirkung nicht die geringste Verbindung.
Ein Hund, eine Katz, über alles, wenn sie schwarz sind, und bei Nacht
gesehen werden, sind jederzeit der Teufel, oder ein Gespenst, welches
auf dem Freudhofe oder sonst herumschleicht. So gar eine Sau, welche vor
einem Hause vorbeigrunzete, wurde (wie einige Zeugenschaften es angeben)
für einen aufgestandenen Vampyre gehalten. Ich müßte mich schämen, wenn
ich alle die Einfälligkeiten wiederhohlen würde, welche sich in diesen
Zeugnissen befinden.
Jedoch es ist Zeit, auch von dem Ursprunge dieser Begebenheit ein Wort
zu sagen. Eine gewiße Sallingerin, oder sonst die Wenzel Richterinn
genannt, ist vor 18. Monathen begraben worden. Nun giebt man vor, sie
sey ein Hexe gewesen, und alles Ubel komme von ihr her. Wo sind aber die
Proben, daß sie eine Hexe gewesen? Dieses gute Weib theilte Arzneyen
aus, und ihr Sohn hat ihr vorgegebene _Arcana_ entdecket. Es waren
Krebsaugen, die sie in Wasser zerlassen, einige Kräuter und Wurzen &c.
ohne die geringste Spur eines Aberglaubens. Einsmals aber, um ihre Kuren
zu beschönen, und das Geheimniß noch grösser zu machen; befahl sie einem
Kranken, er sollte vier Thaler in eines seiner Hemder einnähen, und ihr
zuschicken, so wollte sie ihm die Arzney zukommen lassen.
Nun giebt man vor, dieser Kranke sey verhexet, die Commissarien aber
haben ihn examinirt und an ihm wahrgenommen, daß er an einer schweren,
doch ganz natürlichen Krankheit, nämlich an der _Colica Pictonum_
krank liege, welche den Kranken an allen Gliedern contract, und zusammen
gezogen oder gerumfet macht. Wir sind wirklich beschäftiget im hiesigen
Burgerspital einen solchen Kranken zu kuriren.
Ein andersmal soll sie den Tag vorgesagt haben, an dem ein Kranker
sollte gesund werden. Diese sind die Beweise, daß sie eine Hexe gewesen.
Es hat das Ansehen, daß man bey ihrer Lebenszeit diesen Beweis nicht für
gültig oder hinlänglich gehalten, dann sie hat die heiligen Sacramenten
empfangen; sie ist im Schooße der Kirche gestorben. Sie ist mit
christlichen Ceremonien ins Grab eingeweihet worden: und 18. Monate nach
ihrem Tode, muß sie eine verbrennenswürdige Hexe seyn.
Auf solchen Gründen ist die ganze Geschichte gebauet, und man hat Laster
auf Laster gehäufet, so gar (darf ich es sagen) _Sacrilegia_
begangen.
Man hat die Frey- und Sicherheit (_Asylum_) und die Ruhestätte des
Grabes verletzt; man hat den guten Namen der Abgestorbenen, und ihrer
Familien geschändet, welche ein gleiches Schicksal zu gewarten hätten;
wenn solche Misbräuche nicht abgeschaft würden. Man hat die todten
Leiber unschuldiger Kinder, derer Seelen die ewige Glückseligkeit
genüssen, dem Henker übergeben. Man hat die Söhne gezwungen
(entsetzliche Sache) die Leiber ihrer Mutter dem Henker vorzuschleppen.
So gar die Kreuze selbst (ein Zeichen, eine Erinnerung unserer Erlösung,
die bey der Kirche so verehrungswürdig ist) die Kreuze, sage ich, sind
nicht besser verurtheilet worden. Man hat sie schändlich und nur
deßwegen verbrennet, weil sie auf den Gräbern dieser unglückseligen
Schlachtopfer der Ignoranz, und des Aberglaubens gestanden sind.
Welche schreyende Ungerechtigkeit in der Verurtheilung derjenigen
Menschen, welche ein untadelhaftes Leben geführet, und nur das Unglück
gehabt haben, daß man sie auf einem Freudhof erst eingegraben, nachdem
schon vorher eine angegebene Hexe allda zu Grabe gebracht worden! man
erkläret sie für Hexen und Zauberer. Man übergiebt sie dem Schinder,
damit er ihre Leiber verbrenne. Man setzt so gar in das Urtheil, daß man
sie weit schärfer wurde gezüchtiget haben, wenn sie noch lebendig wären.
Man verbrenne aber ihre Leiber mit Spott und Schande, damit dieses ihren
Mitgehilfen zum Beispiele diene.[m]
[m] Acht und zwanzig Körper waren es, die in Zeit 18. Monaten in dem
nemlichen Freudhofe, wo die vermeinte Hexe ist begraben worden, ihre
Ruhestatt hatten. Alle wurden ausgegraben. Neune davon bekamen Gnade,
die andere aber, nachdem sie durch ein Loch der Mauer des Freudhofes
hinausgeschleppet worden, wurden dem Henker übergeben. Dieser brachte
sie auf Schlitten in einem eine Stund vom Dorfe entlegenen Wald, wo
er, um sie zu verbrennen, 200. Schuh Holz verbrauchte. Die Schlitten,
der Werkzeug, alles, was zu dieser Verrichtung gedienet hat, mußte
verbrennet werden.
Wo sind die Gesetze, welche einen solchen Ausspruch rechtfertigen? Man
bekennet, es seyen keine Gesetze vorhanden, hingegen zieht man zur
Rechtfertigung ganz kaltsinnig an: es sey also der Gebrauch.[n]
[n] Unterschiedliche wunderbarliche Geschichten von Erscheinungen und
Schäden, welche (wie man aussprengte) die Vampyren in Mähren sollten
verursachet haben, gaben dem Herrn Carl Ferdinand von Scherz Anlaß ein
Buch zu schreiben mit dem Titel: _Magia Posthuma_; welches der
Verfasser dem Fürsten Carl Bischoffen von Olmütz zugeeignet hat, und
im Jahre 1706. gedrucket wurde. Er erzählet darinne besondere Schäden,
die die Einwohner von einem gewissen Dorfe, (es scheinet, es sey das
nemliche, in welchem der obbesagte neue und seltsame Proceß ist
angestellet worden) glaubten, daß sie ihnen von einem andern Weibe,
welches dortmals gestorben, und eben auch mit den Heiligen Sacramenten
der Kirche versehen worden ist, seyen verursachet worden. Schlüßlich
wirft der Verfasser eine rechtliche Frage auf: gesetzt, daß diese
Schäden (wie man gewiß dafür hielt) von besagtem Weibe herkämen, ob es
erlaubt sey, es auszugraben, und andere dergleichen verdächtige Körper
zu verbrennen.
Was für eine Menge von Unglücksfällen erfolgen darauf? Viel arme Kranke,
und Weiber, die sich zum Gebähren schon bereit fanden, nehmen die
Flucht, und finden ihren Tod auf der Strasse. Sie sind doch noch
getröstet, daß sie zum wenigsten nach ihrem Tode dergleichen Schande
nicht auszustehen hätten.
Die Einwohner, von einer beständigen Furcht durchdrungen, sind bereit,
Hauß und Hof um ein anderes Ort zu verlassen. Mit einem Wort, alles ist
in Verwirrung.
Daß das gemeine Volk, welches oft sehr wenig unterrichtet ist, in
Ausschweifungen verfalle, das bewegt mich zum Mitleiden, und nimmt mich
nicht wunder. Aber daß diejenigen, die man für die Meister in Israel
hält, ein L......s C.........m dergleichen ungeheure Mißbräuche, die
der Vernunft schnur gerade zuwider sind, billige und rechtfertige,
das übersteiget meinen Begrif, und setzt mich in eine so starke
Zornmüthigkeit, daß ich mich gezwungen sehe, die Feder niederzulegen,
damit ich nicht aus den Schranken der Ehrerbietung, die ich ihrem
Charakter zu bezeigen schuldig bin, hinausgerissen werde.[o]
ENDE.
[o] _Vid. Opera de Canonizatione Sanct. vel Dissertationes
Benedicti XIV. P. M. extractas ex dictis operibus. Venet. 1752.
Vid. Dissert. 5. §. 4. Vol. 3. ubi de Vanitate Vampyrorum. Et
Diss. 14. Vol. 3. de incorrupt. Cadav. Vid. etiam Calmet & Langlet
de apparitione spectrorum. Et Lettres Juives par M. d'Argens._
_Errata._
Seite. Zeile. Steht. Lies.
Vorrede. zuletzt. Wertlein. Werkchen.
[ Im folgenden werden alle geänderten Textzeilen angeführt, wobei
jeweils zuerst die Zeile wie im Original, danach die geänderte Zeile
steht.
Vom Vampyrismus überhaupts.
Vom Vampyrismus überhaupt.
C'est aux Rois, c'est aux Grands, c'est aux Esprits bien faets,
C'est aux Rois, c'est aux Grands, c'est aux Esprits bien faits,
A voir la vertû, en ses moindres effets.
A voir la vertû pleine, en ses moindres effets.
C'est d'eux seuls qu'on reçoit une veritable gloire;
C'est d'eux seuls qu'on reçoit la veritable gloire;
Wertlein selbst aber werde ich getreulich so liefern, wie es aus der
Werkchen selbst aber werde ich getreulich so liefern, wie es aus der
Blutsaugen geworden; die Vorbereitungen waren jedoch schon dazu
Blutsaugern geworden; die Vorbereitungen waren jedoch schon dazu
Wenn man die Gräber ausräumt, so findet man zu Zeiten ganze Köper,
Wenn man die Gräber ausräumt, so findet man zu Zeiten ganze Körper,
Da man die Körper der zwoen Erzherzoginnen, welche zu Brüssel gestorben,
Da man die Körper der zween Erzherzoginnen, welche zu Brüssel gestorben,
nach den Tod, auf viele Jahre, und vielleicht Jahrhunderte, kann
nach dem Tod, auf viele Jahre, und vielleicht Jahrhunderte, kann
dessen Ursache nicht erkennen.
dessen Ursache nicht erkennen.«
Geschichte hält man für gewisser, als die Geschicht derjenigen,
Geschichte hält man für gewisser, als die Geschichte derjenigen,
Ansehung ihrer und ihres Gutachten mögen gutgeachtet worden seyn.
Ansehung ihrer und ihres Gutachten mögen gutgeachtet worden seyn.«
rittermäßig ihren Ausspruch thaten. dann es erhellet aus den
rittermäßig ihren Ausspruch thaten, dann es erhellet aus den
Körpern die erforderliche Zeit der Fäuluug nicht gelassen, mithin dieses
Körpern die erforderliche Zeit der Fäulung nicht gelassen, mithin dieses
eingenommen worden in ihren Bettern vor dem Einschlaffen nicht haben in
eingenommen worden in ihren Betten vor dem Einschlaffen nicht haben in
wenn solche Misbräuche nicht abgeschaft mürden. Man hat die todten
wenn solche Misbräuche nicht abgeschaft würden. Man hat die todten
erkläret sie für Hexen uud Zauberer. Man übergiebt sie dem Schinder,
erkläret sie für Hexen und Zauberer. Man übergiebt sie dem Schinder,
der Vernuft schnur gerade zuwider sind, billige und rechtfertige,
der Vernunft schnur gerade zuwider sind, billige und rechtfertige,
Diss. 14. Vol. 3. de incorrupt. Cadav. Vid. etiam Calmet & Lenglet
Diss. 14. Vol. 3. de incorrupt. Cadav. Vid. etiam Calmet & Langlet
]
End of the Project Gutenberg EBook of Vampyrismus, by Gerard van Swieten
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Vampyrismus
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Excerpt
The Project Gutenberg EBook of Vampyrismus, by Gerard van Swieten
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— End of Vampyrismus —
Book Information
- Title
- Vampyrismus
- Author(s)
- Swieten, Gerard, Freiherr van
- Language
- German
- Type
- Text
- Release Date
- January 7, 2010
- Word Count
- 10,143 words
- Library of Congress Classification
- BF
- Bookshelves
- DE Sachbuch, Browsing: Philosophy & Ethics, Browsing: Psychiatry/Psychology, Browsing: Religion/Spirituality/Paranormal
- Rights
- Public domain in the USA.