The Project Gutenberg EBook of Die Festungen gegenüber den gezogenen
Geschützen, by Moritz von Prittwitz
This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
with this eBook or online at www.gutenberg.org
Title: Die Festungen gegenüber den gezogenen Geschützen
Author: Moritz von Prittwitz
Release Date: August 22, 2010 [EBook #33491]
Language: German
Character set encoding: UTF-8
*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE FESTUNGEN GEGENBER ***
Produced by Markus Brenner and Irma Spehar.
Die Festungen gegenüber den gezogenen Geschützen.
von
Moritz von Prittwitz
Die neuern Verbesserungen im Geschützwesen sind zwar dienstlich noch
nicht veröffentlicht worden, aber bereits zur Kenntniß so vieler
preußischen und fremden Militairs gelangt, und so vielfach mündlich,
schriftlich und in gedruckten Memoiren besprochen: daß es an der Zeit
ist, gründlich und mit ruhiger Besonnenheit auch von Seiten der
Ingenieure die Frage zu erörtern, welchen Einfluß diese Verbesserungen
auf die Konstruction neuer Befestigungsanlagen ausüben werden, und
welche Maßregeln in unsern bereits fertigen Festungen zu ergreifen sind,
um den Wirkungen einer solchen verbesserten Angriffsartillerie so
erfolgreich als möglich entgegenzutreten.
Es kann zuvörderst durchaus nicht davon die Rede sein, diese
Verbesserungen an und für sich leugnen, heruntersetzen oder gering
schätzen zu wollen. Dazu stehen die bereits erlangten Resultate zu fest
und für die Folge ist jedenfalls eher ein weiterer Fortschritt in diesen
Verbesserungen zu erwarten als ein Rückschritt.
Ebenso wenig kann es hier darauf ankommen, den Nachweis zu führen, in
wie weit diese Verbesserungen auch der Festungs-Artillerie, ja dieser
sogar vielleicht in höherm Grade als der Angriffs-Artillerie zu Gute
kommen werden. Denn so wichtig auch die Beantwortung _dieser_ Frage für
den vorliegenden Zweck wäre: so hat sie doch eben keinen Einfluß auf die
positiven Maßregeln, welche die Vertheidigung nunmehr wegen dieser
Verbesserungen zu ergreifen hat, und welche den eigentlichen Gegenstand
der folgenden Blätter bilden.
Es ist jedoch nothwendig, eine allgemeine Bemerkung in dieser Hinsicht
vorauszuschicken, die zur richtigen Würdigung alles Nachstehenden von
besondrer Wichtigkeit ist.
Es giebt nämlich kein fortifikatorisches Vertheidigungsmittel, welches
es auch sei, das nicht endlich durch den Feind zerstört, unschädlich
gemacht, überwältigt oder überstiegen werden könnte. Dessenungeachtet
kann dasselbe immer noch ein sehr wirksames Vertheidigungsmittel sein
und bleiben. Seit Anwendung der Druckkugeln und Minenschächte beim
Angriff z. B. haben die Kontreminen entschieden von ihrer Wirksamkeit
verloren. Dennoch wird kein Ingenieur Anstand nehmen, sie in geeigneten
Fällen anzuwenden. Ein ähnliches Verhältniß tritt bei dem Mauerwerk ein,
wie wir dies später ausführlicher sehen werden. Bei Verbesserungen in
der Kriegskunst handelt es sich also in Bezug auf die Befestigungsanlagen
immer nur darum: ob die Kosten einer neuen fortifikatorischen Anlage mit
dem davon zu erzielenden Nutzen im richtigen Verhältniß stehen? – bei
bereits bestehenden fortifikatorischen Anlagen: ob es der Mühe und
Kosten lohnt, diese oder jene Summe auf ihre Verbesserung zu verwenden,
oder ob es vorzuziehen sei, diese Anlagen in ihrem jetzigen Zustande zu
belassen?
Die Beantwortung dieser Fragen ist nun äußerst schwierig, weil es gar
keinen irgend brauchbaren Maaßstab giebt, um den Werth und die
Widerstandsfähigkeit einer fortifikatorischen Anlage nur mit einiger
Zuverlässigkeit zu messen. Es ist dabei Alles der individuellen
Einsicht, man möchte sagen, dem Gefühl der Beurtheilenden überlassen und
darum werden auch niemals bei fortifikatorischen Fragen dieser Art die
Ansichten Mehrerer übereinstimmen. Man kann deswegen nichts Besseres
thun, als die pro und contra in ausführlicher und unbeschränkter
Discussion zu erörtern und dann nach bestem Ermessen zu urtheilen oder
zu entscheiden.
* * * * *
In Bezug auf die vorliegende Frage werden wir die aus der Verbesserung
des Geschützwesens sich ergebenden Veränderungen und Verbesserungen in
der Befestigung am Klarsten erkennen, wenn wir die verschiedenen
Schußarten einzeln betrachten. Ich fange mit derjenigen an, die bisher
und in neuester Zeit vorzugsweise besprochen worden ist, nämlich mit dem
Brescheschuß.
A. Brescheschuß.
1. Direkter Brescheschuß.
Wir müssen hier unterscheiden: die Breschelegung auf nahe und diejenige
auf größere Entfernungen.
Wenn die gewöhnlichen Breschbatterien einmal zum Feuern gekommen sind,
ist die Breschelegung immer als eine Operation von kurzer Dauer
angesehen worden, so daß die größere Wirksamkeit der gezogenen Geschütze
hierbei von geringem Einfluß auf die Dauer der Belagerungen sein wird.
In älterer Zeit hat man wohl mitunter den Escarpenmauern eine
unverhältnißmäßige Dicke gegeben, um sie widerstandsfähiger gegen den
Brescheschuß zu machen. In neuerer Zeit ist dies aber niemals – am
Wenigsten bei unsern neuern preußischen Festungs-Bauten geschehen, indem
man wohl erkannte, daß der dadurch zu erzielende Zeitgewinn, mit den
erforderlichen Kosten durchaus in keinem Verhältniß stehe – (wie dies
auch bereits in meinen Beiträgen zur angewandten Befestigungskunst S. 6.
ausgesprochen ist). In dieser Beziehung ändert sich also durch die
Anwendung der gezogenen Geschütze nichts Wesentliches.
Ebenso haben bekanntlich die Engländer bereits vor 50 Jahren im
spanischen Kriege den direkten Brescheschuß bis auf 800 Schritt
Entfernung mit Erfolg in Anwendung gebracht. Ich brauche die
mannigfaltigen Verhandlungen über diese Art des Brescheschießens nicht
zu wiederholen. Es wurde schon damals hervorgehoben, daß es mit dem
Brescheschießen allein nicht abgemacht sei; daß man vielmehr bis zur
Bresche approchiren müsse – und daß ein ohne gedeckte Annäherung
ausgeführter Sturm stets ein sehr blutiger sein werde. Außerdem
vertheidigten sich auch diejenigen Festungen, deren Mauern aus der
Entfernung gesehen werden konnten, noch mit großer Energie und wenn auch
im Allgemeinen die Nothwendigkeit anerkannt wurde, das Mauerwerk
möglichst dem feindlichen Feuer zu entziehen, so kamen doch Fälle genug
vor, (auch bei unsern neuern Festungs-Bauten) in welchen man trotz jener
allbekannten Erfahrungen keinen Anstand nahm, Mauerwerk dem entfernten
feindlichen directen Schuß auszusetzen:
entweder, weil man ein Breschelegen an der blosgegebenen Stelle
überhaupt nicht fürchtete;
oder, weil man durch ein überlegenes Geschützfeuer die Erbauung
und das Feuer der feindlichen Breschbatterie unmöglich zu machen
hoffte;
oder endlich, weil es kein anderes Mittel gab, den Zweck zu
erreichen, namentlich weil es an Platz fehlte, um besser
gedeckte Festungswerke aufzuführen, an Stellen, wo es darauf
ankam, gewisse Terraintheile unter Feuer zu nehmen.
Alle diese Verhältnisse bestehen auch jetzt noch, nur mit dem
Unterschiede, daß das was sonst auf 800 Schritt ausführbar war, jetzt
auch auf die doppelte und größere Entfernung möglich ist.
Auch die Erfahrungen bei Sebastopol haben hierin nichts geändert. Denn
sie ergeben, daß das Mauerwerk der Küstenforts von dem Feuer der Schiffe
durchaus nicht auf eine bemerkenswerthe Weise beschädigt wurde und wenn
die von Weitem gesehenen Mauerwerke auf den Landfronten in einer
11monatlichen Belagerung endlich zusammengeschossen wurden, und der
Malakoff bei dem letzten Sturm noch einen solchen Widerstand leistete,
daß seine geringe Besatzung sich nur in Folge einer Kapitulation ergab,
so kann man unmöglich daraus folgern, daß fortan die Anwendung des
Mauerwerks in den Festungen ganz unzulässig sei. Es liegen uns in dieser
Beziehung auch zwei sehr wichtige und competente Zeugnisse vor.
General Niel sagt nämlich in seiner Belagerung von Sebastopol, S. 443:
»Betroffen von der langen Dauer der Belagerung von Sebastopol
haben einige fremde Offiziere die Ansicht ausgesprochen, daß die
Mauerescarpen von keinem unbestrittenen Nutzen bei der
Vertheidigung der Festungen seien.«
»Sebastopol, ein großes verschanztes Lager, vertheidigt durch
Erdbefestigungen von starkem Profil, zog seine vornehmste Stärke
von einer Geschützarmirung, wie man sie nur in einem großen
Kriegshafen finden kann, – und von einer zahlreichen Armee, die
immer ihre freien Verbindungen mit dem Innern von Rußland
behalten hat. Wäre die Enceinte mit guten gemauerten Escarpen
versehen gewesen, hätte man darin Bresche legen und durch enge
Zugänge eindringen müssen, hinter denen die Spitzen unserer
Angriffs-Colonnen eine Armee gefunden haben würden: _so wäre
Sebastopol eine nicht zu erobernde Festung gewesen._«
»Man vergleiche die Angriffsarbeiten vor Sebastopol mit denen
einer gewöhnlichen Belagerung und man wird finden, daß am 8.
September, dem Tage des letzten Sturmes, nach den größten
Anstrengungen nur erst die Cheminements fertig waren, welche der
Krönung des Glacis vorhergehen. Man war also noch gar nicht in
den Bereich der schwierigsten und mörderischsten Arbeiten einer
Belagerung gelangt und es lag auch keine Veranlassung vor, sich
darauf einzulassen, da die Gräben und Brustwehren der Enceinte
nicht sturmfrei waren, wie es der Erfolg gezeigt hat. Die
Schwierigkeit bestand vielmehr eben so sehr darin, die russische
Armee auf einem seit lange zur Vertheidigung eingerichteten
Terrain, als das materielle Hinderniß der Befestigung zu
überwältigen. Unsere letzten Parallelen waren 30 Meter[1] von
den angegriffenen Werken entfernt und man konnte daher sich
unerwartet auf den Feind werfen, den das Feuer unserer
Artillerie bis zum letzten Augenblick genöthigt hatte, Schutz
unter zahlreichen Blendungen zu suchen. Wäre man mit den
Angriffsarbeiten weiter vorgegangen, würde man die russische
Armee nur veranlaßt haben, die Initiative des Angriffs zu
ergreifen.«
[1] 95½ preuß. Fuß.
»Das Fehlen der Escarpenmauern, welche den Platz vor einer
Leiterersteigung geschützt hätten, übte nicht weniger Einfluß
auf die Vertheidigung aus, denn die Belagerten waren genöthigt,
fortwährend in den Kehlen ihrer Werke starke Reserven bereit zu
halten, um einen Angriff zurückzuschlagen, mit dem sie vom
Beginn der Belagerung an bedroht waren.« –
Ganz übereinstimmend hiermit spricht sich der so kriegserfahrene oberste
englische Ingenieur-General Sir John Fox Burgoyne in seinen »Military
opinions« (S. 190 bis 196) (Über Erdwerke und die Vertheidigung von
Sebastopol) aus. Er sagt:
»Es sind kürzlich einige irrige Ansichten darüber in England in
Umlauf gekommen, (denn im Auslande denkt man nicht daran [?])
daß die lange Vertheidigung von Sebastopol hauptsächlich den
Vorzügen der Erdwerke vor gemauerten Werken, und der
Geschicklichkeit zuzuschreiben ist, mit welcher die russischen
Ingenieure sich diese vermeintliche Entdeckung zu Nutze zu
machen wußten.«
»Schon vor einigen Jahren wurde dieser Gegenstand lebhaft
verhandelt und verfochten, und jetzt, wo bei der glänzenden
Vertheidigung von Sebastopol dergleichen Erdwerke in Anwendung
gekommen sind, soll daraus ein siegreicher Beweis für ein System
gezogen werden, was damit durchaus in keiner Verbindung steht.«
»Die Russen waren genöthigt, ihre Vertheidigungswerke bei einer
unerwarteten Veranlassung rasch auszuführen und sie benutzten
dazu das seit unvordenklichen Zeiten in solchen Fällen
angewandte Mittel, nämlich Erdwerke – nicht aus freier Wahl,
sondern weil ihnen nichts anderes übrig blieb und sie verdienen
in dieser Beziehung das größte Lob, – nicht aber wegen der
vorurtheilsfreien Anwendung von Erdwerken, sondern wegen ihrer
energischen Vertheidigung, trotz der Schwäche und
Unvollkommenheit solcher Werke.«
»Die Hauptargumente gegen das Mauerwerk sind, außer seiner
großen Kostbarkeit, daß es aus der Entfernung in Bresche gelegt
werden kann und daß die abspringenden Steinstücke den
Vertheidigern gefährlicher sind, als Voll- und Hohlkugeln. Aber
man muß sich klar machen, daß diese Übelstände nicht nothwendig
mit gemauerten Werken verbunden sind, daß vielmehr, wo diese
Übelstände vorkommen, dies daher rührt, daß die betreffenden
Festungsanlagen von sehr altem Datum sind, oder die Localität so
beschränkt ist, daß es für zweckmäßigere Anlagen, namentlich für
Senkung des Mauerwerks unter den Horizont, so daß bloß die
Brustwehr zu sehen ist, an Platz mangelt. Denn will man das
System der Anwendung von Erdwerken durchaus als eine neuere
Verbesserung ansehen, so muß man es mit dem in neuerer Zeit von
den Ingenieuren immer als Regel aufgestellten System
vergleichen, daß die Brustwehren aus Erde bestehen und daß die
Escarpen von außen nicht gesehen seien, bis man an den Graben
gelangt. Hierdurch werden die oben gedachten zwei Übelstände
gehoben.«
»Eine der wesentlichsten Vertheidigungsmittel ist immer eine
senkrechte Wand oder Mauer, welche die Angreifer passiren
müssen. Ist diese Mauer über 30 Fuß hoch und flankirt, dann ist
sie ein formidables Hinderniß und eine Ersteigung desselben (und
etwas anderes bleibt nicht übrig, so lange die Mauer nicht
zerstört ist) ein höchst gewagtes Unternehmen, was nur bei
vollständiger Überraschung oder großer Schwäche des
Vertheidigers gelingen kann.«
»Daraus folgt die Nothwendigkeit, eine Bresche zu bilden; aber
in solche gute gedeckte Werke kann die Bresche (direkt) nur
gelegt werden, mittelst Batterien auf der Contrescarpe und die
große Zunahme der Schwierigkeiten ist bekannt, welche der
Angreifer findet, je mehr sich seine Approchen und Batterien dem
Platze nähern. Und wenn denn auch wirklich eine oder mehrere
Breschen zu Stande gekommen sind, haben dieselben für den Sturm
doch nur immer eine begrenzte Ausdehnung, während Erdwerke auf
dem ganzen Umkreis des Platzes eine solche Bresche darstellen.«
»Wenden wir das Vorstehende auf Sebastopol an. Die Franzosen
hatten endlich nach ungeheueren Anstrengungen und Opfern, ein
Logement 30 Yards[2] von dem Graben der feindlichen Werke sich
verschafft. Es steht fest, daß die Schwierigkeiten weiter
vorzugehen so groß für sie wurden, daß sie nicht näher an den
Platz heranrücken konnten, und doch, wäre der Platz auf die
gewöhnliche Weise mit permanenten Werken befestigt gewesen,
hätten sie nothwendig Breschbatterien auf der Contrescarpe
anlegen müssen, um Breschen von einiger Ausdehnung zu erlangen,
welche für die starken Angriffskolonnen, durch welche allein der
Platz genommen werden konnte, doch nicht genügenden Raum gewährt
haben würden. Ebenso wäre es bei den innern Retranchements
gewesen.«
[2] 87⅓ preuß. Fuß.
»Obgleich bei Befestigungsanlagen das Mauerwerk in der Regel vor
dem feindlichen Geschützfeuer aus der Entfernung gedeckt werden
soll, so giebt es doch Fälle, wo man davon absehen muß und auch
absehen kann. Namentlich ist dies der Fall bei Küstenbatterien.
Denn manchmal liegt eine kleine Insel, ein Felsen, oder schmaler
Terrainabschnitt sehr günstig, um die feindlichen Schiffe
abzuhalten, ist aber nur gerade groß genug für einen größern
oder kleinern Thurm. Um aber die nöthige Geschützzahl
aufzustellen, müssen mehrere Stockwerke und darum ein hohes
Gebäude angelegt werden. Solche Gebäude haben nun trotz der
ihnen anklebenden Mängel, die man auch nach Möglichkeit
beseitigen muß, oft eine sehr kräftige Wirkung, und es ist
durchaus ein Irrthum, daß sie durch Feuer von Schiffen so leicht
zerstört und zum Schweigen gebracht werden können.«
»Aber auch außer den Fällen, wo Mauern dem Feuer der
Schiffs-Artillerie ausgesetzt werden, sind sie auch sonst noch
zulässig, ja oft unvermeidlich.«
»So kommt es manchmal vor, daß ein befestigter Punkt nur
Sicherheit gegen einen Handstreich gewähren soll, wie z. B. in
allen Fällen, wo die Umstände nicht gestatten, Geschütz dagegen
in Anwendung zu bringen. Ebenso wenn der Zweck des Werkes
erfüllt ist, sobald der Feind genöthigt wird, vielleicht mit
großer Schwierigkeit Geschütze dagegen aufzustellen, oder auch
zum Schluß der Kehlen der Außenwerke, wo es darauf ankommt, daß
das Mauerwerk von unserer eigenen Artillerie wieder
eingeschossen werden kann. In allen diesen Fällen ist Mauerwerk
den Erdwällen vorzuziehen.« –
Nach solchen Zeugnissen wird man die Anwendung von gemauerten Escarpen
in den Festungen auch jetzt noch gerechtfertigt und nicht unnütz finden
und den neuen preußischen Festungsanlagen nur an wenig Stellen den
Vorwurf machen können, Mauerwerk blosgegeben zu haben, wo es besser
durch Erdwälle gedeckt worden wäre. Letzteres findet namentlich bei
mehrern ältern Thurmforts statt, bei denen es allerdings wünschenswerth
sein wird, nachträglich noch entweder auf Verwandlung der gemauerten
Brustwehren in Erdbrustwehren, oder auf Deckung der von Außen gesehenen
kasernirten Etage Bedacht zu nehmen.
Ich bemerke in letzterer Beziehung, daß es da, wo Raum genug vorhanden
ist und die Höhenverhältnisse es gestatten, wohlfeiler und zweckmäßiger
sein wird, die obere kasemattirte Etage beizubehalten und lieber den
vorliegenden deckenden Wall cavalierartig zu erhöhen.
Bei einem Umbau oder Neubau solcher Kasematten, würde demnächst auch zu
untersuchen sein, ob nicht die Konstruktion der kasemattirten Batterie
auf Tafel 80 B. meiner Beiträge etc. oder eine ähnliche Konstruktion in
Anwendung kommen könnte, namentlich wenn die Bedeckung der Erdscharten
mittelst Eisenbahnschienen, sich bewähren sollte, und dadurch die
Möglichkeit gegeben wäre, das ganze Mauerwerk, auch über den Scharten,
mit Erde zu decken.[3] Eine Eindeckung der Scharten mit Balken erscheint
dagegen nach den auf S. 46 meiner Beiträge beschriebenen Versuchen mit
hölzernen bedeckten Geschützständen, nicht rathsam.
[3] Nach einer mir gewordnen Mittheilung von zwei
fremdherrlichen Offizieren haben dieselben neuerdings in England
Versuchen mit gezogenen Geschützen von schwerem Kaliber gegen
Bekleidungen von Eisen beigewohnt, welche sehr günstige Resultate
ergaben. So weit sie beobachten konnten, bestand diese vor einer
Mauer angebrachte Bekleidung aus horizontal über einander
gelegten, mit einer Nuthe und Feder versehenen, Eisenschienen
(wahrscheinlich Puddlingsstahl) von 12′ Länge, 8″ Breite, 4″
Dicke. Die Schartenwangen waren ebenfalls mit Eisen bekleidet. Das
Mauerwerk zeigte sich als ganz entbehrlich. Der Unternehmer (aus
Wales) war seiner Sache so sicher, daß er sich hinter diese
Eisenwand während der Versuche stellen zu wollen erklärte. Er
behauptete, eine solche Eisenwand koste nicht mehr, als eine Mauer
und war bereit für die Befestigung von Antwerpen dergleichen
Eisenbekleidungen zu liefern. Genauere Kenntniß zu nehmen,
gestattete er nicht. Es scheint, daß durch die Nuthen und Federn
der Stoß des Geschosses sich auf die ganze Fläche des Eisens
vertheilt.
Sollte sich eine derartige Benutzung des Eisens bewähren, so steht
eine ausgedehntere Anwendung desselben zu erwarten und würde darin
ein ganz wesentliches Vertheidigungsmittel gegen den Brescheschuß
gegeben sein.
Ich gehe nunmehr über zu dem
2. indirekten Brescheschuß.
Schon im Jahre 1824 hatten die Woolwicher Versuche gezeigt, daß es
möglich sei, Festungsmauern, auch wenn man sie nicht sehen kann, aus
größerer Entfernung durch flache Bogenschüsse zu zerstören. (Siehe meine
Beiträge zur angewandten Befestigungskunst S. 88. ff.) Dies Verfahren
erregte schon damals großes Aufsehen und gab zu vielfachen Discussionen
Veranlassung, als deren Endergebniß sich Folgendes herausstellte:
a) daß dies indirekte Brescheverfahren allerdings unter
Umständen sehr wohl anwendbar erscheine;
b) daß es namentlich auch gegen alle kasemattirte Flankirungen
und flankirende Linien, wenn der Feind sich in die Verlängerung
der auf die letztern treffenden Gräben aufstellen kann, mit
gutem Erfolge werde gebraucht werden können;
c) daß dieses neue Verfahren zwar die meist sehr schwierige
Erbauung der Contre- und Breschbatterien und das Brescheschießen
aus der Nähe, sonst aber die übrigen langwierigen
Belagerungsoperationen und Annäherungsarbeiten nicht erspart;
d) daß das Brescheschießen aus der Entfernung, außerdem, daß die
Beurtheilung der Gangbarkeit der Bresche sehr schwierig sei, dem
Vertheidiger den Punkt bezeichne, wo man eindringen will und ihm
gestatte, geeignete Gegenmaßregeln zu treffen, Abschnitte
anzulegen, die Bresche zu unterminiren, und dergleichen, so daß
dies neue Brescheverfahren nur denjenigen schlechtern Festungen
besonders gefährlich werden wird, bei welchen ein sogenannter
beschleunigter Angriff stattfinden kann.
Durch die neuern Verbesserungen in diesem Verfahren, in Folge Anwendung
von gezogenen Geschützen, hat sich nun in diesen Verhältnissen nichts
Wesentliches geändert und es steht daher keineswegs zu besorgen, daß
dasselbe die Festungen so ohne Weiteres zum Falle bringen werde, wie
dies, namentlich von artilleristischer Seite, mehrfach vorausgesetzt
wird: denn es verkürzt, wie gesagt, nur _eine_ der verschiedenen
Angriffsoperationen und zwar in einem Verhältniß, das in der
Wirklichkeit gewiß ein ganz anderes und um viele Procente geringeres,
als das auf unsern Exercierplätzen erzielte sein wird, wo weder das
Feuer der Festung, noch die Unkenntniß der Entfernungen und Wirkungen
störend influirt.
Ich will nicht einmal ein Gewicht darauf legen, daß, wie Einige
behaupten, die vergrößerte Wirkung der Geschütze auch eine viel
entferntere Anlage der ersten Parallele nothwendig machen und dadurch
(wie bei Sebastopol) den feindlichen Angriff sehr verzögern werde, weil
ich glaube, daß die Entfernung der ersten Parallele größtentheils von
andern Umständen abhängig ist.
Es kommt nun darauf an, zu untersuchen, ob die Vertheidigung nicht auch
Mittel hat, sowohl bei neuanzulegenden Festungen, als bei bereits
vorhandenen, die Wirkung des in Rede stehenden Verfahrens zu vernichten
oder wenigstens zu ermäßigen. Um dies besser zu übersehen, müssen wir
die drei Fälle unterscheiden, welche hauptsächlich vorkommen können,
nämlich das indirekte Brescheschießen
a) gegen Escarpenmauern quer über den Graben,
b) gegen Flankenkasematten und flankirende Linien, die der Länge
der Festungsgräben nach getroffen werden können,
c) gegen Reduits hinter deckenden Wällen oder Glaciscreten.
#ad a.#
_Gegen Escarpen quer über die Festungsgräben._
Wir haben schon oben gesehen, warum man die gemauerten Escarpen –
Wassergräben ausgenommen – nicht entbehren kann.
Um sie vor dem indirekten Brescheschuß zu sichern, wird es vor Allem
rathsam sein, sie überall mit Contrescarpen zu versehen und demnächst
die Gräben möglichst eng und tief, auch den bedeckten Weg nicht zu breit
zu machen, damit die einfallenden Geschosse die Mauer unter möglichst
steilem Winkel treffen, der, wenn er mehr als 7° beträgt, wegen des
dann erforderlichen Munitionsaufwandes die Anwendung des indirekten
Brescheschusses nach dem jetzigen Stande der Sache, schon bedenklich
macht.
Daß die freistehenden Mauern bei wesentlich geringern Kosten, wenigstens
ebenso gut widerstehen, als Futtermauern und Dechargenkasematten, durfte
nach den Jülicher Versuchen als feststehend anzusehen sein.
Sehr zu beachten wird es bei Neuanlagen ferner sein, daß auch die Dächer
der freistehenden Mauern nicht von Außen gesehen werden können, damit
der Feind an denselben nicht die Wirkung seines Brescheschießens
erkennen könne. Auch bei vielen bereits vorhandenen Anlagen wird sich
diese Verbesserung noch nachträglich anbringen lassen.
Es ist davon die Rede gewesen, die Wirkung der Geschosse bei ihrer
jetzigen Einrichtung dadurch zu paralisiren, daß man sie durch Wände von
Balken, Brettern oder Flechtwerk, die man vor den Escarpenmauern oder
auch auf der Contrescarpe anbrächte, ehe sie an die Mauer gelangen:
allein es würde dann der Artillerie gewiß sehr bald gelingen, die
Explosion so zu verzögern, daß sie erst stattfände, nachdem die Mauer
getroffen ist.
#ad b.#
_Gegen kasemattirte Flanken und flankirende Linien, der Länge der
Festungsgräben nach._
Für Neuanlagen wird in Folge dessen der seit lange anerkannte, in meinen
Beiträgen (Seite 123) bereits ausführlich behandelte, aber leider auch
bei unsern Neuanlagen sehr wenig beachtete Grundsatz sich geltend
machen, daß man dem Feinde immer so viel als möglich gerade Fronten und
keine Saillants, am wenigsten spitze Saillants entgegensetzen müsse,
vielmehr das Polygonaltracee immer den Vorzug verdiene, bei dem die
Verlängerungen der Gräben so nahe wie möglich der Festung liegen, so daß
der Feind immer nur erst bei größerer Annäherung in diesen
Verlängerungen seine indirekten Contrebatterien aufstellen kann.
Demnächst werden die Grabencaponieren, wie es auch schon häufig
geschehen ist, in vielen Fällen zweckmäßig an den Saillants angebracht
werden können.
Ein drittes sehr wirksames auch bei fertigen Festungen fast immer noch
anzuwendendes Hülfsmittel sind Reverskasematten und Gallerien in den
ausspringenden Winkeln der Contrescarpe. Sie haben zwar den Nachtheil,
daß auch sie durch die feindlichen Angriffsminen zerstört werden können,
ehe sie in Wirksamkeit treten. Allein dies ist immer eine zeitraubende
Operation, die erst in Anwendung kommen kann, wenn der Feind mit seinen
Approchen bis an die Glaciscrete gelangt ist.
Die Anwendung von Erdmasken, halben Koffers, Diamants und dergleichen
vor den flankirenden Batterien wird ebenfalls unter Umständen in
Anwendung kommen können, obgleich sie großen Einschränkungen aus andern
Ursachen unterliegt.
Aber selbst wenn uns diese einfachen und wirksamen, auch für bereits
fertige Werke anwendbare Mittel nicht zu Gebote ständen, fragte es sich
immer noch, ob man wegen der Möglichkeit solcher indirekten
Contrebatterien unter allen Umständen die gewöhnlichen Grabencaponieren
aufgeben müsse? Ich glaube es nicht. Eine gute Grabenvertheidigung ist
das wichtigste Sicherungsmittel gegen einen gewaltsamen Angriff und
erreicht man diesen Zweck am Einfachsten durch Grabencaponieren, dann
muß man sich es schon gefallen lassen, daß im Laufe einer förmlichen
Belagerung, ein oder zwei Flanken durch indirekten Schuß unbrauchbar
gemacht werden, was sonst allerdings nur durch direkte in ihrer
Ausführung und Anwendung viel schwierigere Contrebatterien zu geschehen
pflegt. Der Feind muß dann immer noch erst den Sturm wagen.
Übrigens wird die Wirkung der indirekten Contrebatterien in der
Wirklichkeit, noch schwerer zu beurtheilen sein, als die der
Breschbatterien, weil ihr Zweck nicht der ist, die ganze Escarpenmauer
zum Einsturz zu bringen, sondern blos die Scharten zu zerstören; der
Zustand der Scharten aber von Außen fast gar nicht zu beurtheilen sein
wird.
Schließlich bemerke ich, daß die von einer Seite vorgeschlagene Erhöhung
der Wälle und der bedeckten Wege an den Stellen, über welche die
Geschosse der indirekten Contrebatterien hinwegstreichen, einerseits
wegen der dadurch bedingten partiellen Erhöhungen der Feuerlinie nicht
ausführbar sein, andernseits den Einfallswinkel meistens nur unbedeutend
vergrößern würde, so daß von diesem Mittel jedenfalls abstrahirt werden
muß.
#ad c.#
_Gegen Reduits._
Der Zweck der Reduits ist immer der, dem Feinde, nachdem er die vordere
Linie genommen hat, noch einen Widerstand in zweiter Linie
entgegenzusetzen. – Die Anlage von Reduits gilt daher als eine
wesentliche Verstärkung, namentlich gegen den gewaltsamen Angriff, indem
es bei einem solchen kaum denkbar ist, daß nachdem der Feind die vordere
Vertheidigungslinie überwältigt hat, er noch so viel Kraft besitzen
sollte, auch noch in demselben Anlauf das zweite Hinderniß zu besiegen.
Da nun bei allen Befestigungsanlagen es die erste Bedingung ist, den
Feind zu einem förmlichen Angriff zu nöthigen: so werden auch jetzt noch
die Reduits diesen Zweck zu erfüllen vollkommen im Stande sein, indem es
nicht wohl denkbar ist, daß der Feind ohne förmliche Belagerungsarbeiten,
Batteriebau und dergleichen, ein oder mehrere Reduits sollte außer
Thätigkeit setzen können.
Gegen den förmlichen Angriff leisten die Reduits weniger, weil, wenn der
Angreifer erst die vordere Linie genommen hat, der Widerstand des
zweiten Hindernisses meist nicht mehr lange zu dauern pflegt.
Nachdem hiermit das Wesen der Reduits im Allgemeinen angedeutet ist, und
zwar gilt das eben Gesagte auch mehr oder weniger für die Reduits in den
Waffenplätzen, muß ich hier wieder auf den oben ausgeführten Satz
zurückkommen, daß darum ein Vertheidigungsmittel noch nicht zu verwerfen
ist, weil es der Feind überwältigen kann. Es kommt vielmehr immer darauf
an, daß der Widerstand, den es zu leisten vermag, mit seinen Kosten noch
im angemessenen Verhältniß stehe. Und dies wird auch jetzt noch bei den
meisten Reduits der Fall sein, trotz der unverkennbaren großen
Wirksamkeit des indirekten Brescheschusses gegen dieselben: denn sie
werden nach wie vor allen Anlagen eine große Sicherheit gegen den
gewaltsamen Angriff gewähren und wenn sie diesen Zweck erfüllt haben,
dann mag immer eins und das andere von ihnen dem indirekten Brescheschuß
gleich beim Beginn der Belagerung unterliegen, wobei immer noch
diejenigen Schwierigkeiten für den Feind, um solche Breschen benutzen zu
können, bestehen, die wir schon eben bei den Escarpen im Allgemeinen
kennen gelernt haben. –
Daß man die Reduits ganz aufgeben und gar keine mehr anlegen müsse, ist
daher eine Folgerung, die meines Erachtens aus den Ergebnissen unserer
verbesserten Artillerie nicht gezogen werden kann.
Allerdings werden wir bei der Neuanlage von Reduits sie der Wirksamkeit
des indirekten Schusses möglichst entziehen müssen. Dies wird geschehen,
wenn wir
a) diesen Reduits niemals eine solche Lage geben, daß die
indirekten Batterien gegen sie in der Verlängerung von Gräben
oder Linien des bedeckten Weges aufgestellt werden können.
Hierzu wird wesentlich beitragen die schon oben als nothwendig
hervorgehobene, möglichst frontale Anlage unserer
Befestigungs-Linien. Bei vorhandenen Reduits in den eingehenden
Waffenplätzen werden Traversen Abhülfe gewähren;
b) wenn wir die Reduits immer so nahe als möglich an die
deckenden Brustwehren heranrücken, so daß der Einfallwinkel der
feindlichen Geschosse wo möglich größer als 7° wird.
Die einer solchen Lage zum Vorwurf gemachte nachtheilige
Wirkung der Steinsplitter auf die Vertheidiger des vorliegenden
Walls wird durch leichte Rückenwehren von Brettern, Balken und
doppelten Flechtzäunen auf der Contrescarpe oder dem Revers des
Wallgangs größtentheils unschädlich gemacht werden können. –
c) Wenn wir diese Reduits nicht zu groß machen (indem ihre Größe
nicht ihrer Wirksamkeit proportional ist) vielmehr den durch
sie gewährten bombensichern Raum uns auf andere Weise
beschaffen, indem wir
d) namentlich die Hohltraversen vermehren, welche verhältnißmäßig
mit geringen Kosten diesen Zweck erfüllen und den Nutzen haben,
in unmittelbarster Nähe der Breschen, einer bereitstehenden
Truppe bis zum Augenblicke der wirklichen Action, ein
geschütztes Unterkommen zu gewähren; und indem wir
e) einen Theil des erforderlichen bombensicheren Raums uns an
Stellen schaffen, die vom feindlichen Feuer nicht beunruhigt
werden können, also unter den Wällen der Werke etc.
Hiernach wird es z. B. nach einer vom General Todleben mir angedeuteten
Idee zulässig sein, hinter den Profilmauern eines größern Werks zwei
kleine Reduits anzubringen, die mit kreuzendem Feuer das Innere des
vorliegenden Werks bestreichen, ohne von den indirekten Batterien des
Feindes mit Erfolg gefaßt werden zu können.
Schließlich bemerke ich noch, daß durch die bisherigen Versuche durchaus
noch nicht erwiesen ist, daß in größern Reduits (Defensivkasernen) wo
kein nachstürzender oder dahinter liegender Wall vorhanden ist,
überhaupt eine brauchbare Bresche zu erlangen sei, d. h. eine solche, in
welcher man sich festsetzen kann. Im Gegentheil dürfte dies in
Ermangelung eines Erdwalls sehr schwierig sein. –
Ich glaube, das Vorstehende wird wenigstens im Stande sein, die
Ingenieure und Festungsvertheidiger einigermaßen über die Wirkungen des
verbesserten direkten und indirekten Brescheschusses zu beruhigen, wenn
ich auch die Wichtigkeit desselben keineswegs unterschätze. Wir wollen
nun sehen, ob die gezogenen Geschütze den Festungswerken nicht
vielleicht auf andere Weise ebenso nachtheilig und nachtheiliger werden
können. Ich gehe nämlich über zu dem
B. Demontirschuß.
So weit ich die Sache zu beurtheilen vermag, wird hier ein ziemliches
Gleichgewicht zwischen den gezogenen Geschützen des Angriffs und der
Vertheidigung stattfinden, mit folgenden Modifikationen:
a) Der Angreifer kann seine demontirte Artillerie beliebig
ergänzen, der Vertheidiger nicht. Je mehr daher der Angreifer
gleich von Hause aus Geschütze gegen die Festung aufstellen
kann, je eher wird er ein Übergewicht über dieselbe erlangen
und behaupten und dies Übergewicht wird bei gezogenen
Geschützen an und für sich viel bedeutender und intensiver
sein. Daraus folgt
α) daß das Gleichgewicht der Festungsartillerie gegen die
Angriffsartillerie nur durch eine sehr starke
Geschütz-Dotirung der Festungen einigermaßen wird erlangt
werden können und
β) daß nur _große_ Festungen noch der feindlichen Artillerie
allenfalls gewachsen sein werden, kleine Festungen dagegen
jetzt in einer noch viel nachtheiligeren Lage sich der
Angriffs-Artillerie gegenüber befinden, als es schon bei dem
bisherigen Zustande des Geschützwesens der Fall war. Kleine
Festungen sind daher ganz aufzugeben, oder bedeutend zu
erweitern.
Die zweite Modifikation in jenem Gleichgewicht beider Artillerien in
Bezug auf den Demontirschuß ist die, daß
b) der Vertheidiger in der Regel eine dominirende Aufstellung
haben wird, die, wie die Geschichte aller Belagerungen lehrt
und sich auch theoretisch darthun läßt, immer große Vortheile
gewährt. Bei Anlage oder Verbesserung von Festungswerken wird
man daher stets bedacht sein müssen, sich diesen wesentlichen
Vortheil durch hohe Erdwälle (Kavaliere) zu verschaffen.
(Vergleiche auch meine Beiträge zur angewandten
Befestigungskunst S. 34. Ich habe darum auch bereits oben
empfohlen, freiliegende Reduits nicht abzutragen, sondern
lieber die vorliegenden Wälle zu erhöhen.)
C. Der Ricochettschuß.
Ich verstehe hierunter nicht nur den eigentlichen Ricochettschuß,
sondern jeden Schuß oder flachen Bogenwurf, mittelst dessen Voll- und
Hohlkugeln, sowie Shrapnels und Granaten gegen offene Wallgänge der
Länge nach über die deckende Brustwehr der anliegenden Face hinweg im
flachen oder stärkern Bogen geschleudert werden. So weit mir bekannt,
haben nicht blos Granaten aus Haubitzen, sondern auch Shrapnels aus
glatten Geschützen auf diese Weise gegen offene Wälle angewandt, ganz
günstige Resultate gegeben, und wenn auch diese Art von Feuer aus
gezogenen Geschützen und aus großen Entfernungen bisher noch nicht
ausgebildet worden ist: so steht dies doch für die Folge zu erwarten und
die Wirkung eines solchen Feuers kann nicht zweifelhaft sein, während
zugleich eine Erwiederung desselben von Seiten der Festung, indem man
die Parallelen des Angreifers – wie es auch in der Belagerung von
Sebastopol versucht wurde – echarpirend beschießt, doch bei Weitem
nicht ebenso erfolgreich wirken kann.
Gegen ein solches Feuer wird es nun bei bereits fertigen Werken kein
anderes Mittel geben, als Vervielfältigung der Traversen, – wie sie
auch in Sebastopol stattfand – und wo möglich, nachträgliche
Anbringung von Hohltraversen. Aber es ist nicht zu verkennen, daß
dieses Mittel der eigentlichen Geschützaufstellung sehr viel Raum
entzieht und daher ebenfalls nur bei geräumigen Festungen anwendbar, in
kleinen Festungen aber mehr oder weniger unausführbar ist – ein
Argument mehr, gegen das Bestehen der kleinen Festungen.
Bei neuen Anlagen wird sich dagegen auch hier die schon mehrfach
hervorgehobene frontale Lage der Wälle dem Angriff gegenüber empfehlen.
D. Der Enfilirschuß.
Ich will unter dieser Bezeichnung zuletzt noch alle diejenigen
Schußarten und flachen Bogenwürfe zusammenfassen, welche, außer den
bereits gedachten, aus großen Entfernungen gegen die Werke oder das
Innere der Festungen und die darin befindlichen Gebäude, nach
verschiedenen Richtungen, und namentlich von erhöhten Punkten aus,
gerichtet werden können.
Man hatte bisher ziemlich allgemein den Grundsatz angenommen, daß
Angriffsbatterien auf größern Entfernungen (über 1200 bis 1500 Schritt
hinaus) den Festungen wenig nachtheilig seien. Schon die Einführung der
Bombenkanonen hat diesen Grundsatz sehr erschüttert und wir sehen
bereits in Sebastopol den Geschützkampf erfolgreich in großen
Entfernungen eröffnet. Die gezogenen Geschütze werden dies in noch
höherm Grade geschehen lassen und dominirende Höhen, die bisher
unbeachtet geblieben sind, werden künftig von großem Einfluß auf die
Vertheidigung sein. Ich erkenne an, daß dieser Umstand für mehrere von
unseren in unebenem Terrain gelegenen Festungen von großer Bedeutung ist
– einer größern vielleicht, als der verbesserte Brescheschuß – und es
wird daher ein Gegenstand von der größten Wichtigkeit sein, daß das
Terrain vor unsern Festungen auf 4000 ja bis 5000 Schritt untersucht und
die Haupthöhen desselben durch Nivellements ermittelt und gemessen
werden, indem, wie schon eine flüchtige Besichtigung zeigt, manche
bisher unbeachteten Höhen künftig durch Seiten- und Rückenfeuer die
Vertheidigungsfähigkeit einzelner unserer Werke auf das Nachtheiligste
beeinträchtigen möchten. Als Gegenmittel gegen diesen Übelstand
erscheint einerseits die Vervielfältigung von Traversen, andererseits
die Anlage weit vorgeschobener Werke geboten, beides Maßregeln, die zwar
mehr oder weniger ausführbar sein werden, unter allen Umständen aber,
namentlich die Letztere, – die reiflichste Erwägung erfordern, die
daher den betreffenden Herrn Inspekteuren, Platz-Ingenieuren und
Festungs-Bau-Direktoren im Verein mit den Artillerie-Offizieren der
Plätze nur auf’s Angelegentlichste empfohlen werden kann.
In Bezug auf die Sicherung der großen Pulvermagazine gegen das direkte
und indirekte Feuer solcher entfernten Batterien ist bereits eine
Berichterstattung erfolgt, worüber die höhere Entscheidung abgewartet
werden muß. –
Es ist nicht zu verkennen, daß die Befestigungskunst – wie es in der
Kriegskunst schon mehrmals vorgekommen – sich gegenüber den jetzigen
wesentlichen Verbesserungen des Geschützwesens und der Feuerwaffen
überhaupt in der schwierigen Lage befindet, mit diesen Verbesserungen
schwer Schritt halten zu können, einerseits, weil die Gegenmaßregeln
ihrer Natur nach überhaupt erst ermittelt werden müssen und nur nach und
nach Eingang finden können, andererseits weil die vorhandenen, auf
hundertjährige Dauer und länger, angelegten Befestigungen diesen
Neuerungen nicht ohne Weiteres folgen können und eine Umformung
derselben nur in viel längern Zeiträumen und mit viel größerem
Kostenaufwand möglich ist, als z. B. die Umformung der Artillerie, der
Feuerwaffen etc. Dem Ingenieur wird daher nichts übrig bleiben, als daß
er diese Neuerungen und Verbesserungen aufmerksam verfolge. – Daß er
ferner auf’s Reiflichste erwäge, welche Veränderungen die bisherigen
Begriffe von Defilement, Kasematten, Flankirung, Tracee, Profil,
Developpement und Größe der Festungen etc. erleiden werden und erleiden
müssen, – daß er bemüht sei, danach die alten Befestigungen zu
verbessern und umzuformen und die neuen von Hause aus anzulegen –
endlich, daß er sich bewußt werde, welche andere Mittel in seiner
reichen Rüstkammer als: die Wassergräben, Contrescarpen,
Reversgallerien, Traversen, Cavaliere und vor Allem die Contreminen, das
Infanteriefeuer und die active Vertheidigung, ihm noch zu Gebote stehen,
um auch ferner noch den Dienst des Ingenieurs, wenn auch meist nur als
Schutzwaffe, aber als eine sehr hülfreiche, ja unentbehrliche,
erscheinen zu lassen, welche noch immer Hülfs- und Vertheidigungsmittel
genug besitzt, um nicht, wie Einige vielleicht meinen mögen, schon beim
ersten Schuß eines gezogenen Feld-Sechspfünders die Vertheidigung der
Festungen muthlos aufzugeben.
Berlin, den 24. November 1860.
v. _Prittwitz_,
Generallieutenant.
Anmerkungen zur Transkription: Dieser Artikel erschien 1861 im
»Archiv für die Offiziere der Königlich Preußischen Artillerie- und
Ingenieur-Corps.«, 25. Jahrgang, 49. Band, Kapitel X und XI.
Offensichtliche Druckfehler wurden korrigiert, kleinere
Unregelmäßigkeiten in der Schreibweise wurden beibehalten.
Das Originalbuch ist in Frakturschrift gedruckt. Die Umlaute Ae, Oe und
Ue wurden durch Ä, Ö, Ü ersetzt. Die Fraktur-Ligatur für »etc.« wurde
durch etc. ersetzt. Textauszeichnungen wurden folgendermaßen ersetzt:
Sperrung: _gesperrter Text_
Antiquaschrift: #Antiquatext#
Transcriber’s Notes: This article has originally been published in 1861
in »Archiv für die Offiziere der Königlich Preußischen Artillerie- und
Ingenieur-Corps.«, 25th year of publication, volume 49, chapters X and
XI. Obvious printing errors have been corrected, while minor
irregularities in the spelling have been retained.
The original book is printed in Fraktur font. The Umlauts Ae, Oe and Ue
have been replaced by Ä, Ö, Ü. The ligature for "etc." has been replaced
by etc. Marked-up text has been replaced by:
Spaced-out: _spaced out text_
Antiqua: #text in Antiqua font#
End of the Project Gutenberg EBook of Die Festungen gegenüber den gezogene
Geschützen, by Moritz von Prittwitz
*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE FESTUNGEN GEGENBER ***
***** This file should be named 33491-0.txt or 33491-0.zip *****
This and all associated files of various formats will be found in:
https://www.gutenberg.org/3/3/4/9/33491/
Produced by Markus Brenner and Irma Spehar.
Updated editions will replace the previous one--the old editions
will be renamed.
Creating the works from public domain print editions means that no
one owns a United States copyright in these works, so the Foundation
(and you!) can copy and distribute it in the United States without
permission and without paying copyright royalties. Special rules,
set forth in the General Terms of Use part of this license, apply to
copying and distributing Project Gutenberg-tm electronic works to
protect the PROJECT GUTENBERG-tm concept and trademark. Project
Gutenberg is a registered trademark, and may not be used if you
charge for the eBooks, unless you receive specific permission. If you
do not charge anything for copies of this eBook, complying with the
rules is very easy. You may use this eBook for nearly any purpose
such as creation of derivative works, reports, performances and
research. They may be modified and printed and given away--you may do
practically ANYTHING with public domain eBooks. Redistribution is
subject to the trademark license, especially commercial
redistribution.
*** START: FULL LICENSE ***
THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE
PLEASE READ THIS BEFORE YOU DISTRIBUTE OR USE THIS WORK
To protect the Project Gutenberg-tm mission of promoting the free
distribution of electronic works, by using or distributing this work
(or any other work associated in any way with the phrase "Project
Gutenberg"), you agree to comply with all the terms of the Full Project
Gutenberg-tm License (available with this file or online at
https://gutenberg.org/license).
Section 1. General Terms of Use and Redistributing Project Gutenberg-tm
electronic works
1.A. By reading or using any part of this Project Gutenberg-tm
electronic work, you indicate that you have read, understand, agree to
and accept all the terms of this license and intellectual property
(trademark/copyright) agreement. If you do not agree to abide by all
the terms of this agreement, you must cease using and return or destroy
all copies of Project Gutenberg-tm electronic works in your possession.
If you paid a fee for obtaining a copy of or access to a Project
Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound by the
terms of this agreement, you may obtain a refund from the person or
entity to whom you paid the fee as set forth in paragraph 1.E.8.
1.B. "Project Gutenberg" is a registered trademark. It may only be
used on or associated in any way with an electronic work by people who
agree to be bound by the terms of this agreement. There are a few
things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works
even without complying with the full terms of this agreement. See
paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project
Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement
and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic
works. See paragraph 1.E below.
1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the Foundation"
or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project
Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual works in the
collection are in the public domain in the United States. If an
individual work is in the public domain in the United States and you are
located in the United States, we do not claim a right to prevent you from
copying, distributing, performing, displaying or creating derivative
works based on the work as long as all references to Project Gutenberg
are removed. Of course, we hope that you will support the Project
Gutenberg-tm mission of promoting free access to electronic works by
freely sharing Project Gutenberg-tm works in compliance with the terms of
this agreement for keeping the Project Gutenberg-tm name associated with
the work. You can easily comply with the terms of this agreement by
keeping this work in the same format with its attached full Project
Gutenberg-tm License when you share it without charge with others.
1.D. The copyright laws of the place where you are located also govern
what you can do with this work. Copyright laws in most countries are in
a constant state of change. If you are outside the United States, check
the laws of your country in addition to the terms of this agreement
before downloading, copying, displaying, performing, distributing or
creating derivative works based on this work or any other Project
Gutenberg-tm work. The Foundation makes no representations concerning
the copyright status of any work in any country outside the United
States.
1.E. Unless you have removed all references to Project Gutenberg:
1.E.1. The following sentence, with active links to, or other immediate
access to, the full Project Gutenberg-tm License must appear prominently
whenever any copy of a Project Gutenberg-tm work (any work on which the
phrase "Project Gutenberg" appears, or with which the phrase "Project
Gutenberg" is associated) is accessed, displayed, performed, viewed,
copied or distributed:
This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
with this eBook or online at www.gutenberg.org
1.E.2. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is derived
from the public domain (does not contain a notice indicating that it is
posted with permission of the copyright holder), the work can be copied
and distributed to anyone in the United States without paying any fees
or charges. If you are redistributing or providing access to a work
with the phrase "Project Gutenberg" associated with or appearing on the
work, you must comply either with the requirements of paragraphs 1.E.1
through 1.E.7 or obtain permission for the use of the work and the
Project Gutenberg-tm trademark as set forth in paragraphs 1.E.8 or
1.E.9.
1.E.3. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is posted
with the permission of the copyright holder, your use and distribution
must comply with both paragraphs 1.E.1 through 1.E.7 and any additional
terms imposed by the copyright holder. Additional terms will be linked
to the Project Gutenberg-tm License for all works posted with the
permission of the copyright holder found at the beginning of this work.
1.E.4. Do not unlink or detach or remove the full Project Gutenberg-tm
License terms from this work, or any files containing a part of this
work or any other work associated with Project Gutenberg-tm.
1.E.5. Do not copy, display, perform, distribute or redistribute this
electronic work, or any part of this electronic work, without
prominently displaying the sentence set forth in paragraph 1.E.1 with
active links or immediate access to the full terms of the Project
Gutenberg-tm License.
1.E.6. You may convert to and distribute this work in any binary,
compressed, marked up, nonproprietary or proprietary form, including any
word processing or hypertext form. However, if you provide access to or
distribute copies of a Project Gutenberg-tm work in a format other than
"Plain Vanilla ASCII" or other format used in the official version
posted on the official Project Gutenberg-tm web site (www.gutenberg.org),
you must, at no additional cost, fee or expense to the user, provide a
copy, a means of exporting a copy, or a means of obtaining a copy upon
request, of the work in its original "Plain Vanilla ASCII" or other
form. Any alternate format must include the full Project Gutenberg-tm
License as specified in paragraph 1.E.1.
1.E.7. Do not charge a fee for access to, viewing, displaying,
performing, copying or distributing any Project Gutenberg-tm works
unless you comply with paragraph 1.E.8 or 1.E.9.
1.E.8. You may charge a reasonable fee for copies of or providing
access to or distributing Project Gutenberg-tm electronic works provided
that
- You pay a royalty fee of 20% of the gross profits you derive from
the use of Project Gutenberg-tm works calculated using the method
you already use to calculate your applicable taxes. The fee is
owed to the owner of the Project Gutenberg-tm trademark, but he
has agreed to donate royalties under this paragraph to the
Project Gutenberg Literary Archive Foundation. Royalty payments
must be paid within 60 days following each date on which you
prepare (or are legally required to prepare) your periodic tax
returns. Royalty payments should be clearly marked as such and
sent to the Project Gutenberg Literary Archive Foundation at the
address specified in Section 4, "Information about donations to
the Project Gutenberg Literary Archive Foundation."
- You provide a full refund of any money paid by a user who notifies
you in writing (or by e-mail) within 30 days of receipt that s/he
does not agree to the terms of the full Project Gutenberg-tm
License. You must require such a user to return or
destroy all copies of the works possessed in a physical medium
and discontinue all use of and all access to other copies of
Project Gutenberg-tm works.
- You provide, in accordance with paragraph 1.F.3, a full refund of any
money paid for a work or a replacement copy, if a defect in the
electronic work is discovered and reported to you within 90 days
of receipt of the work.
- You comply with all other terms of this agreement for free
distribution of Project Gutenberg-tm works.
1.E.9. If you wish to charge a fee or distribute a Project Gutenberg-tm
electronic work or group of works on different terms than are set
forth in this agreement, you must obtain permission in writing from
both the Project Gutenberg Literary Archive Foundation and Michael
Hart, the owner of the Project Gutenberg-tm trademark. Contact the
Foundation as set forth in Section 3 below.
1.F.
1.F.1. Project Gutenberg volunteers and employees expend considerable
effort to identify, do copyright research on, transcribe and proofread
public domain works in creating the Project Gutenberg-tm
collection. Despite these efforts, Project Gutenberg-tm electronic
works, and the medium on which they may be stored, may contain
"Defects," such as, but not limited to, incomplete, inaccurate or
corrupt data, transcription errors, a copyright or other intellectual
property infringement, a defective or damaged disk or other medium, a
computer virus, or computer codes that damage or cannot be read by
your equipment.
1.F.2. LIMITED WARRANTY, DISCLAIMER OF DAMAGES - Except for the "Right
of Replacement or Refund" described in paragraph 1.F.3, the Project
Gutenberg Literary Archive Foundation, the owner of the Project
Gutenberg-tm trademark, and any other party distributing a Project
Gutenberg-tm electronic work under this agreement, disclaim all
liability to you for damages, costs and expenses, including legal
fees. YOU AGREE THAT YOU HAVE NO REMEDIES FOR NEGLIGENCE, STRICT
LIABILITY, BREACH OF WARRANTY OR BREACH OF CONTRACT EXCEPT THOSE
PROVIDED IN PARAGRAPH 1.F.3. YOU AGREE THAT THE FOUNDATION, THE
TRADEMARK OWNER, AND ANY DISTRIBUTOR UNDER THIS AGREEMENT WILL NOT BE
LIABLE TO YOU FOR ACTUAL, DIRECT, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, PUNITIVE OR
INCIDENTAL DAMAGES EVEN IF YOU GIVE NOTICE OF THE POSSIBILITY OF SUCH
DAMAGE.
1.F.3. LIMITED RIGHT OF REPLACEMENT OR REFUND - If you discover a
defect in this electronic work within 90 days of receiving it, you can
receive a refund of the money (if any) you paid for it by sending a
written explanation to the person you received the work from. If you
received the work on a physical medium, you must return the medium with
your written explanation. The person or entity that provided you with
the defective work may elect to provide a replacement copy in lieu of a
refund. If you received the work electronically, the person or entity
providing it to you may choose to give you a second opportunity to
receive the work electronically in lieu of a refund. If the second copy
is also defective, you may demand a refund in writing without further
opportunities to fix the problem.
1.F.4. Except for the limited right of replacement or refund set forth
in paragraph 1.F.3, this work is provided to you 'AS-IS' WITH NO OTHER
WARRANTIES OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO
WARRANTIES OF MERCHANTIBILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE.
1.F.5. Some states do not allow disclaimers of certain implied
warranties or the exclusion or limitation of certain types of damages.
If any disclaimer or limitation set forth in this agreement violates the
law of the state applicable to this agreement, the agreement shall be
interpreted to make the maximum disclaimer or limitation permitted by
the applicable state law. The invalidity or unenforceability of any
provision of this agreement shall not void the remaining provisions.
1.F.6. INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the
trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone
providing copies of Project Gutenberg-tm electronic works in accordance
with this agreement, and any volunteers associated with the production,
promotion and distribution of Project Gutenberg-tm electronic works,
harmless from all liability, costs and expenses, including legal fees,
that arise directly or indirectly from any of the following which you do
or cause to occur: (a) distribution of this or any Project Gutenberg-tm
work, (b) alteration, modification, or additions or deletions to any
Project Gutenberg-tm work, and (c) any Defect you cause.
Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm
Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
electronic works in formats readable by the widest variety of computers
including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists
because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
people in all walks of life.
Volunteers and financial support to provide volunteers with the
assistance they need are critical to reaching Project Gutenberg-tm's
goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
and the Foundation web page at https://www.pglaf.org.
Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive
Foundation
The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at
https://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
permitted by U.S. federal laws and your state's laws.
The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S.
Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered
throughout numerous locations. Its business office is located at
809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email
[email protected]. Email contact links and up to date contact
information can be found at the Foundation's web site and official
page at https://pglaf.org
For additional contact information:
Dr. Gregory B. Newby
Chief Executive and Director
[email protected]
Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation
Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
spread public support and donations to carry out its mission of
increasing the number of public domain and licensed works that can be
freely distributed in machine readable form accessible by the widest
array of equipment including outdated equipment. Many small donations
($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
status with the IRS.
The Foundation is committed to complying with the laws regulating
charities and charitable donations in all 50 states of the United
States. Compliance requirements are not uniform and it takes a
considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
with these requirements. We do not solicit donations in locations
where we have not received written confirmation of compliance. To
SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any
particular state visit https://pglaf.org
While we cannot and do not solicit contributions from states where we
have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
against accepting unsolicited donations from donors in such states who
approach us with offers to donate.
International donations are gratefully accepted, but we cannot make
any statements concerning tax treatment of donations received from
outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff.
Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
ways including including checks, online payments and credit card
donations. To donate, please visit: https://pglaf.org/donate
Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic
works.
Professor Michael S. Hart was the originator of the Project Gutenberg-tm
concept of a library of electronic works that could be freely shared
with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project
Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support.
Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S.
unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily
keep eBooks in compliance with any particular paper edition.
Most people start at our Web site which has the main PG search facility:
https://www.gutenberg.org
This Web site includes information about Project Gutenberg-tm,
including how to make donations to the Project Gutenberg Literary
Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to
subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks.
Die Festungen gegenüber den gezogenen Geschützen
Subjects:
Download Formats:
Excerpt
The Project Gutenberg EBook of Die Festungen gegenüber den gezogenen
Geschützen, by Moritz von Prittwitz
This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
with this eBook or online at www.gutenberg.org
Title: Die Festungen gegenüber den gezogenen Geschützen
Read the Full Text
— End of Die Festungen gegenüber den gezogenen Geschützen —
Book Information
- Title
- Die Festungen gegenüber den gezogenen Geschützen
- Author(s)
- Prittwitz, M. von (Moritz)
- Language
- German
- Type
- Text
- Release Date
- August 22, 2010
- Word Count
- 9,190 words
- Library of Congress Classification
- UG
- Bookshelves
- DE Sachbuch, Browsing: History - Warfare
- Rights
- Public domain in the USA.